inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Lieferzeit 7-14 Werktage
- Artikel-Nr.: 3510PC35207
- Lichtdurchlass: glasklar ca.90%
- Farbe: glasklar
- beidseitiger UV Schutz
- 1,0 mm Stärke
- 1070 mm Plattenbreite
- 1035 mm Nutzbreite
- Dachneigung: empfohlen 10°
- Temperaturbeständigkeit: ca. 120°C
- Brandschutzklasse: B1 (nach DIN4102)
- Lagerlänge in mm 2000, 2500, 3000, 3500, 4000, 4500, 5000, 6000, 7000, 8000
Befestigung:
Edelstahlschrauben 6,5 x 75 mm 4 St./m²
Kalotten: 35/207 4 St./m² |
Entdecken Sie unsere äußerst bruchfesten, stabilen und leicht zu verarbeitenden Polycarbonatplatten! Diese Platten aus Polycarbonat sind extrem hagelfest, schlagfest und gleichzeitig biegsam, was sie ideal für verschiedene Anwendungen macht. Sie eignen sich perfekt für Lichtbahnen mit Trapezblechen, Carports, Terrassen und mehr.
Unsere bewährte Lichtplatte ist robust und witterungsbeständig und passt perfekt zu unserem Trapezblech Profil 35/207. Mit einem Lichtdurchlass von ca. 90% bei glasklaren Platten bieten sie eine hervorragende Lichtdurchlässigkeit. Sie sind mit beidseitiger UV-Beschichtung ausgestattet, um eine langfristige Beständigkeit gegenüber den schädlichen Auswirkungen der Sonneneinstrahlung zu gewährleisten.
Wir bieten klare Platten mit verschiedenen Profilen an. Dank ihres geringen Gewichts sind die Lichtplatten einfach und schnell zu verarbeiten und können auch problemlos auf der Baustelle nachbearbeitet werden. Entscheiden Sie sich für unsere Polycarbonatplatten und profitieren Sie von ihrer hohen Qualität und Vielseitigkeit für Ihre Bauprojekte.
sämtliches Montagezubehör bei uns erhältlich
Die Verlegung darf nicht unter -20°C erfolgen
Bitte beachten Sie, dass unsere Platten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und entsprechend gelagert werden sollten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen. Um Verfärbungen, Verformungen und Rissbildungen durch Wärmestau zwischen den Platten zu verhindern, empfehlen wir folgende Lagerung: Die Platten sollten auf einer ebenen Unterlage gut belüftet und mit wasser- und lichtdurchlässigen hellen Abdeckungen, wie z.B. einer weißen PE-Folie, abgedeckt werden. Transportverpackungen sollten bei längerer Lagerdauer entfernt werden, um die Platten gemäß den oben genannten Anweisungen zu lagern
Wir liefern bundesweit (ausgenommen Inseln) per Sattelzug (18m lang, 40t) zu frei befahrbaren Baustellen. Investieren Sie in Polycarbonat Lichtplatten für eine langlebige und zuverlässige Lösung für Ihre Überdachungsprojekte."
Achtung:
Bei der Verlegung von Industrie-Lichtplatten muss unbedingt beachtet werden,
dass die Stellen an denen die Lichtplatte auf das Profilblech lappt, ebenfalls mit
Alu-Klebefolie abgeklebt werden
Hitzestau vermeiden:
Montierte Platten müssen von unten mindestens 40 cm frei belüftet sein.
Hinweis:
Beachten Sie die Montageanleitung für Profilbleche. Bedenken Sie, dass bei einer
Profilblechlänge (Lichtplatte) von über 6 Meter, die Platten mit einer Schiebeüber-
lappung verlegt werden sollen.
Montage:
Die seitliche Überlappung 2 sollte möglichst entgegen der Wetterseite erfolgen,
sodass starker Wind kein Wasser unter die Platten drücken kann. Überlappungen
in der Plattenlänge müssen mindestens 200 mm betragen (senkrechte Verle-
gung 150 mm). Decken Sie die Lichtplatten entsprechend des Verlegeschemas der
Profilbleche mit ein. Bohren Sie die Profilbleche bzw. Lichtplatten an den Über- bzw.
Unterlappungen sowie in der Fläche der Lichtplatten an jedem Auflagepunkt auf
dem Obergurt mit einem 16 mm Bohrer vor. Die Anzahl, Länge und Durchmesser
der Schrauben richtet sich nach der statischen Berechnung für Dach- und Wan-
delemente, welche einen entsprechenden Befestigungsmittelnachweis beinhaltet.
Liegt kein Befestigungsmittelnachweis vor, kann als unverbindlicher Richtwert für
geschlossene „Normalgebäude“ empfohlen werden jeden Wellenberg zu verschrau-
ben. Verwenden Sie hierzu Edelstahlschrauben und Kalotten. Für die Schraubenab-
messung (Durchmesser und Länge) gilt auch hier der Befestigungsmittelnachweis
der statischen Berechnung als verbindlich. Als unverbindlicher Richtwert kann ein
Schraubendurchmesser von 6,5 mm angenommen werden. Die Schraubenlän-
ge bei Holzunterkonstruktionen bemisst sich nach der Profilhöhe + 50 mm Ein-
schraubtiefe. Bei Unterkonstruktionsabständen größer als 50 cm verbinden Sie
die Auflagepunkte Profilblech und Lichtplatte mit einer Masterplug-Schraube (9,5mm Durschmesser mit 12 mm Bohrer vorbohren)
(Abstand mindestens alle 50 cm). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich
bei den Schraubenabmessungen und Mengen nur um Richtwerte handelt, welche
keinen Anspruch auf letztgültige statische Richtigkeit besitzen. In jedem Fall ist der
einzig gültige Nachweis für Größe und Anzahl der Befestigungsmittel die statische
Berechnung. Bei der Montage von Fassaden-Oberlichtbändern ist zwingend darauf
zu achten, auf ein lotgerechtes und rechtwinkeliges Setzen der Oberlichtplatten
zu achten, um eine Säbeloptik / Versatz zu vermeiden. Bei längeren Lichtbändern
emfpehlen wir über die gesamte Höhe die Verwendung von Stahl- oder Aluminium-
profilen als Befestigungs- und Ausgleichshilfe (Rahmenoptik). PVC Platten dürfen zu keiner Zeit im Stapel, auch nicht während der Montage, der
Sonnenstrahlung und Feuchtigkeit (Brennglaswirkung) ausgesetzt werden. Die montierten
Platten müssen von unten mindestens 40 cm belüftet sein. Alle nach oben zur Lichtplatte
zeigenden Holzteile sollten mit Aluklebeband abgeklebt oder weiß gestrichen (PVC-kompatibel) werden. PVC Lichtplatten
sind nur bis ca 70 °C formstabil. Verformungen durch Temperatureinfluss sind Hitzeschäden und werden nicht durch die Garantie abgedeckt.
Materialeigenschaften
Lichtdurchlässigkeit PVC ca. 85 % bei klarbläulich
Lichtdurchlässigkeit PC ca. 90 % bei glasklar
Lichtdurchlässigkeit PC Welle Wabe ca. 71 % bei glasklar, ca. 49 % bei bronze
Durchschnittliche Dichte 1,32 g / cm
Ausdehnungskoeffizient je Meter und °Celsius 0,07 bis 0,08
Wärmeleitfähigkeit in Kcal/m.h. °C 0,14
Gebrauchstemperatur für PVC Platten bis 60 °C
Verarbeitungstemperatur nicht unter 5 °C
Gebrauchstemperatur für Polycarbonat Platten bis 120 °C
Verarbeitungstemperatur nicht
unter -20 °C
Toleranzen:
Länge (Platten unter 5 m) +/- 10 mm
Länge (Platten über 5 m) +/- 15 mm
Breite +/- 5 mm
Stärke +/- 0,2 mm
Verlegehinweise:
■ Die Verlegung darf nicht unter 6 °C (PC) oder 10 °C (PVC) erfolgen (vorteilhaft: ≥ 10 °C).
■ Bei Anschlussmaßen (z. B. Wand, Sichtblenden etc.) ist auf die temperaturbedingte
Ausdehnung von Wellplatten zu achten (Längenänderung: 0,8 mm / m je 10 °C).
■ Montagebedingte Transporte einzelner Wellplatten bei Windgeschwindigkeiten nicht
über 3 m / s (ca. 11 km / h) durchführen.
■ Bei der englischen Verlegung (Bild 2, 1/2 Platte Versatz) sollte die Mindestdachneigung
≥ 8 Grad betragen.
■ Es sollte ein Plattenüberstand zwischen 80 und 100 mm eingehalten werden.
■ Die min. / max. Längsüberlappung sollte bei 150 / 200 mm liegen
(gemessen: Schraubenachse / Außenkante).
■ Die Seitenüberlappung muss mindestens eine ganze Welle betragen.
■ Längs- und Seitenüberlappungen sind grundsätzlich zu verschrauben.
■ Bei der Überlappungsfixierung muss die letzte Schraube in einem Abstand von 80 mm
zur Schnittkante gesetzt werden, die Pfetten sind dementsprechend auszurichten.
■ Die Wellplattenverlegung und die seitlichen Überlappungen erfolgen entgegengesetzt zur
Hauptwetterrichtung (Bild oben).
■ Die örtlichen Baubestimmungen sind zu beachten; im Zweifelsfall Fachberater hinzuziehen.
■ Empfehlungen entbinden den Anwender nicht von der Pflicht, unsere Produkte auf
Eignung am Einsatzort zu überprüfen.
Allgemeine Garantie
VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.
Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 166/167 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantie auf Polycarbonat Platten
Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (ausgenommen 10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite*) eine Garantie von
10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu 1/120 für jeden übrigen Monat bis zur Verfallzeit der 10 Jahre Periode)
1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. A: Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb von 10 Jahren sein, für die Produkte der Farbe Klar. -6 % während der ersten 2 Jahre und -12 % innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. B: Die Veränderung des nach den Normen AS D 1925 gemessenen Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem ürsprünglichen Wert für die Produkte der Farbe Klar -10 Delta während der ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb von 10 Jahren sein – im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten, kratzfreien und richtig behandelten Produkt gemessen werden.
2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten mit einer Mindeststärke von 8 mm und Spundwandplatten mit einer Mindeststärke von 0,8 mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurden. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.
*Nova-Lite Lichtplatte:
5 Jahre auf:
Lichttranssmission und Vergilbung wie oben beschrieben.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
*4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten:
Für diese beiden Stegdoppelplatten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Auf Anfrage sind gesonderte Garantiebestimmungen möglich.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.