Garantieinformationen
Hier stehen alle nötigen Informationen zu unseren Garantien
Plastmo Dachrinne
Es gelten die original Garantiebedingungen des Herstellers, welche
wir hier auszugsweise abdrucken. Auf Wunsch stellen wir Ihnen
gerne die Originalausfertigungen zur Verfügung.
Garantiezeiträume:
10 Jahre Garantie beginnend ab dem Tag der Auslieferung. Für: PLASA
- Kunststoffdachrinnensystem (PLASTMO) und PLASTAL, Metalldachrinnensystem
Hersteller und Lieferant der Plastmo-Produkte ist die Firma Plastmo.
Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf die Beständigkeit der PLASA
(PVC-Dachrinnensystem und PLASTAL Produkte, beginnend mit dem
Datum der Auslieferung.
Der Nachweis des Kaufdatums hat unter Vorlage des Einkaufbeleges zu
erfolgen.
Für den Fall, dass während der Garantie technische Mängel am Rinnensystem
auftreten, behält sich die Firma Plastmo vor, diese Mängel auf
eigene Kosten zu beheben (ausgeschlossen Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum
der Schadensbehebung beträgt 21 Tage und beginnt am Tag der
Reklamationsanerkennung der Firma Plastmo. Gleichzeitig behält sich die
Firma vor, in begründeten Fällen den Termin zu verschieben.
Folgende Mängel umfasst die Garantie nicht:
■ Das Rinnensystem wurde nicht entsprechend seiner Bestimmung
eingesetzt.
■ Das Rinnensystem wurde nicht ordnungsgemäß und entsprechend
der Montageanleitung verlegt.
■ Das Rinnensystem wurde nicht richtig betrieben.
■ Das Rinnensystem wurde falsch transportiert oder gelagert.
■ Die Ausführung von unsachgemäßen Reparaturen und Umbauarbeiten.
■ Das Rinnensystem hat sich unter Einfluss von UV-Strahlen verfärbt.
■ Einwirkung höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen
Reklamationen müssen schriftlich, unter Erläuterung des Mangels und
unter Vorlage des Einkaufbelegs, erfolgen.
Achtung:
Wir empfehlen, die Montage von einem Fachbetrieb ausführen zu
lassen, da die Anerkennung einer Reklamation diese voraussetzt.
Garantie Kunststoffplatten
Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in
Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge
dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung / Verlegung der Lichtplatten
hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in diesem Katalog
auf den Seiten 148 / 149 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich
auf Produkte aus diesem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen
der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet
werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-,
Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten
müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die
Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere
über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit hat kundenseitig über entsprechende
Gutachten zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie
ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich
unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir
vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten
von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer
Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen
leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes
Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen
Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten
für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantie auf Polycarbonat
Der Hersteller gewährt auf 76/18 Sinusplatte Wabenstruktur und die VLF 16 mm Stegdoppelplatte
mit 32 mm Kammerbreite:
10 Jahre Garantie auf
UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Hagelbeständigkeit, Steifigkeit und Festigkeit.
Bruch durch Hagel im Sinne dieser Garantie liegt dann vor, wenn durch Hagel Löcher in
der Platte erzeugt werden.
- uneingeschränkter Hagelschlag Garantie auf 2,8 mm PC Welle Wabe
Garantievoraussetzungen
Die Platten
- müssen werkstoffgerecht gelagert, transportiert, bearbeitet und verlegt (bzw.
verwendet) werden
- dürfen nicht thermisch umgeformt sein
- dürfen durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nicht (nachteilig)
beeinflusst werden
- müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt sein
- dürfen nicht verkratzt sein
Garantiefall
Eine Beanstandung im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt,
- wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung der Garantievoraussetzungen während
der Garantiedauer herausstellt
- wenn sie innerhalb der Garantiedauer unverzüglich schriftlich geltend gemacht wird
- wenn eine Rechnung des Verkäufers vorgelegt wird, aus der sich Name und Adresse
des Käufers, das Kaufdatum, die vollständige Produktbezeichnung und die Produktmenge
ergeben.
Bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab
Werk. Falls passendes Ersatzmaterial nicht mehr geliefert werden kann, erhält der Käufer
den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Garantiedauer
Diese Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung an den Verwender und endet für die
UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit und Hagelbeständigkeit 10 Jahre danach.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Garantie auf PVC Platten
Der Hersteller gewährt auf PVC Spundwand- und Sinuswellplatten:
5 / 10 Jahre
W-Qualität
Der Hersteller garantiert 5 Jahre gegen Schlag, Stoß und Bruch gemäß DIN EN 1013-3,
sowie 10 Jahre auf hohe Witterungsbeständigkeit, Passgenauigkeit und Schwerentflammbarkeit.
Die Garantie ist beschränkt auf Anwendungen im privaten Bereich (keine Hagelschlag-
Garantie)
5 Jahre
Garantie ab einer Stärke von 1,2 mm in WHR-Qualität auf Lichttransmission: Zulässige
Abweichung nach 5 Jahren 20% (= Restwert 80%) und Hagelschlag: Die Hagelkorngröße
liegt bei einer Fallgeschwindigkeit von weniger als 20 m/s unter 20 mm
Durchmesser.
10 Jahre
Garantie ab einer Stärke von 1,4 mm in WHR-Qualität auf Lichttransmission: Zulässige
Abweichung nach 10 Jahren 20% (= Restwert 80%) und Hagelschlag: Die Hagelkorngröße
liegt bei einer Fallgeschwindigkeit von weniger als 20 m/s unter 20 mm Durchmesser.
10 Jahre farbige Spundwandplatten
- WS-Premium-Qualität - Hagelbeständigkeit bis Hagelkorndurchmesser von 20 mm
und Auftreffgeschwindigkeit von 40 m/s
- hohe Witterungsbeständigkeit - Farben können über einen längeren Zeitraum aufhellen
- Schlag Stoß und Bruch gem. DIN EN 1013-3
- hohe Passgenauigkeit
- schwere Entflammbarkeit
- VLF-76/18 PRISMA PVC Wellplatte sowie auch VLF-70/18 PERL PVC Spundwandplatte
sind hochwertige Qualitätsprodukte. Für die Zeitdauer von 10 Jahren garantieren
wir Hagelschlagbeständigkeit bis zu einem Korndurchmesser von 15 mm und einer
maximalen Auftreffgeschwindigkeit von 60 km/h. Wir garantieren 10 Jahre Lichtdurchlässigkeit
(75% vom Ausgangswert).
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
2 www.mc-dach24.com
Garantie auf Acrylglas Platten
Der Hersteller gewährt für R.GLAS Steg- und Wellplatten
30 Jahre
Garantie für UV-Beständigkeit
Er gewährt für R.GLAS Steg- und Wellplatten
10 Jahre für:
- Lichtdurchlässigkeit
- Hagelbeständigkeit
- Steifigkeit und Festigkeit
Garantieaussagen:
Die R.GLAS Steg- und Wellplatten behalten Ihre Lichtdurchlässigkeit. Die Platten
besitzen folgende Garantiewerte des Lichttransmissionsgrads, jeweils bei
Anlieferung / nach 10 Jahren: R.Glas Steg- und Wellplatten klar ca. 87 %.
Bruch durch Hagel im Sinne dieser Garantie liegt dann vor, wenn bei einer Hagelsimulation,
die nachfolgend beschrieben ist, bei 10 Beschussversuchen auf
verschiedene Punkte der Oberfläche mindestens 5 Löcher in den Oberflächen
der Steg- / Wellplatte entstanden sind.
Durchführung der Hagelsimulation:
Kugeln aus Polyamid PA66 mit 20 mm Durchmesser (Gewicht ca. 4,5g) werden
mit einer Geschwindigkeit von 21m/s, entsprechend einer kinetischen Energie
von 1 Joule bei Raumtemperatur auf die bewitterte Oberfläche geschossen.
*2) Für Platten mit 2 mm Stärke und weniger gilt:
Bruch durch Hagel im Sinne unserer Garantie liegt dann vor, wenn bei einer anzunehmenden
Hagelsimulation, die nachfolgend beschrieben ist, bei 10 Schußversuchen
auf verschiedene Punkte der Oberfläche mindestens 6 Löcher in der
Oberfläche der Wellplatte erzeugt werden. Es werden für die Hagel-Simulation
Kugeln aus Polyamid PA 66 mit 10 mm Durchmesser, Gewicht ca. 2,25 g mit
einer Geschwindigkeit von 10,5 m/s entsprechend einer kinetischen Energie
von 0,5 Joule bei Raumtemperatur auf die bewitterte Oberfläche geschossen.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Garantie auf Polycarbonat Platten
Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (ausgenommen
10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite*) eine Garantie von
10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu 1/120 für jeden übrigen Monat bis zur
Verfallzeit der 10 Jahre Periode)
1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer
Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. A:
Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach
den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als
-3 % während der ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb von 10 Jahren
sein, für die Produkte der Farbe Klar. -6 % während der ersten 2 Jahre und
-12 % innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen
Farbe. B: Die Veränderung des nach den Normen AS D 1925 gemessenen
Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2
Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem
ürsprünglichen Wert für die Produkte der Farbe Klar -10 Delta während der
ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb von 10 Jahren sein - im Vergleich
zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer lichtdurchlässigen
Farbe. Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten,
kratzfreien und richtig behandelten Produkt gemessen werden.
2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten
mit einer Mindeststärke von 8 mm und Spundwandplatten mit
einer Mindeststärke von 0,8 mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden.
Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte
mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen
wurde. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen
simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von
20 mm Durchmesser und einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden.
Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird
die Reklamation abgelehnt.
*Nova-Lite Lichtplatte:
5 Jahre auf:
Lichttranssmission und Vergilbung wie oben beschrieben.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
sehr hohen Qualitätsstandard sowie einer sehr langen Lebensdauer.
Aus diesem Grund geben wir für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten
Dach- und Wandbleche aus STAHL bis zu 30 Jahre Garantie.
Garantiezeiträume:
30 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 80 μm Shimoco
15 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 60 μm TTHD
10 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 35 μm Mattpolyester
5 Jahre auf Durchrostung 25 μm Polyester
Die Garantie umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung
sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend gelieferten
Charge bei Shimoco, TTHD und Mattpolyester beschichteten Blechen.
Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung, Montage
und Pflege voraus. Eine Anleitung zu diesen Punkten finden Sie in
diesem Katalog unter dem Punkt „Allgemeine Verlegeanleitung“. Sollte Ihnen
der Katalog nicht zur Verfügung stehen, fordern Sie diese Seiten bitte
direkt bei unserem Vertrieb Deutschland, Friedrich von Lien AG, Zeven an.
Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
■ Die Dachneigung muss bei Pfannenblechen mindestens sieben
Grad betragen.
■ Das Wasser kann ungehindert von den Blechen ablaufen.
■ Schmutz und sonstige Ablagerungen werden regelmäßig
fachgerecht entfernt.
■ Kein Kontakt mit nassem Beton, nassem Holz, druckimprägniertem
Holz, Erdreich und ständigen Feuchtigkeitsbereichen.
■ Kein Kontakt mit Kupfer oder Flüssigkeitsemission
aus Kupferbauteilen.
■ Keine chemische Beanspruchung, wie zum Beispiel Kontakt
zu Düngemitteln.
■ Sofortige Nachbehandlung von mechanischen Schäden der
Farbbeschichtung, zum Beispiel bei Montage, mit Reparaturfarbe.
■ Die Montage wurde fachgerecht nach unserer Montageanleitung
vorgenommen.
■ Das geeignete Befestigungs- und Dichtungsmaterial aus unserem
Zubehörprogramm wurde verwendet.
■ Auf Fremdprodukte und deren Reaktion mit/auf unser Material können
wir keine Garantie übernehmen.
■ Maßgebend sind die Richtlinien des deutschen Dachdeckerhandwerks.
Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich entstehende
Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch Temperaturunterschiede,
verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie Unterkonstruktionen
können nicht reklamiert werden.
Eine weitere Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Bleche unter
normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Garantie
tritt nicht in Kraft für Bleche, die in aggressiver Atmosphäre, wie z. B.
Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven
Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub,
Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln, verlegt wurden.
Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren ist der Nachweis des Kaufes
der Bleche mit Einkaufsbeleg aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen.
Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären, muss unseren
Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der beschädigten Fläche
gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte Bleche erlischt
jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein, wenn die Beschädigung
mindestens 10 % der Gesamtfläche beträgt. Sollte ein berechtigter Garantieanspruch
unter Berücksichtigung obiger Voraussetzungen entstehen,
machen wir von unserem Recht gebrauch, dem Käufer neues Material
kostenlos als Ersatz für das Defekte zu liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen
zu bereits verlegten Dachflächen sind möglich und nicht zu
reklamieren. Die Garantie bezieht sich ausdrücklich nur auf die reklamierten
Profilbleche und ist in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen
Rechnungswert der reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie
zum Beispiel für De- und Neumontage sind ausgeschlossen.
Die Friedrich von Lien AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden,
die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für Bleche,
die auf Grundlage der Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt die restliche
Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung.
Diese Garantie bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz
und die Beneluxländer.
Für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus ALUMINIUM können nur Garantieansprüche auf Einzelnachweis geltend gemacht werden.