25 mm Alu-Abschlußprofil | pressblank

25 mm Alu-Abschlußprofil | pressblank
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Länge:

Profil:

  • 3525AS12
  für 25 mm Für den Abschluss der Stegplatten Stirnseiten Ungeschlitzt :... mehr
Produktinformationen "25 mm Alu-Abschlußprofil | pressblank"

 

  • für 25 mm
  • Für den Abschluss der Stegplatten Stirnseiten
  • Ungeschlitzt : Abschluss der oberen Stirnseiten
  • Geschlitzt : Abschluss der unteren Stirnseiten
  • schützt vor Verschmutzungen in der Platte
  • Farbe : preßblank
  • Einfaches montieren durch Aufstecken der Abschlussprofile



 

Alu-Abschlussprofil, zum Abdichten auf der Stirnseite von Stegplatten  25mm

zum Schutz vor Schmutz und zur Unterbrechung der Luftzirkulation über dem Alu-Klebeband.


25mm Stärke

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Allgemeine Garantie VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange... mehr
Garantie "25 mm Alu-Abschlußprofil | pressblank"

Allgemeine Garantie

VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.

Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 166/167 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.

Allgemeine Garantiebedingungen

1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.

2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.

3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.

4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.

5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.

6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

Garantie auf Polycarbonat Platten

Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (ausgenommen 10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite*) eine Garantie von

10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu 1/120 für jeden übrigen Monat bis zur Verfallzeit der 10 Jahre Periode)

1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. A: Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb von 10 Jahren sein, für die Produkte der Farbe Klar. -6 % während der ersten 2 Jahre und -12 % innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. B: Die Veränderung des nach den Normen AS D 1925 gemessenen Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem ürsprünglichen Wert für die Produkte der Farbe Klar -10 Delta während der ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb von 10 Jahren sein – im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten, kratzfreien und richtig behandelten Produkt gemessen werden.

2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten mit einer Mindeststärke von 8 mm und Spundwandplatten mit einer Mindeststärke von 0,8 mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurden. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.

*Nova-Lite Lichtplatte:
5 Jahre auf:
Lichttranssmission und Vergilbung wie oben beschrieben.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!

*4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten:
Für diese beiden Stegdoppelplatten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Auf Anfrage sind gesonderte Garantiebestimmungen möglich.

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.

 

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