16 mm Acryl Stegdoppelplatten opal | 980mm

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  • 3516SDAO98
AntiDrop beschichtet K-Wert 2,80 W/m²k     Lichtdurchlass: glasklar ca.84%,... mehr
Produktinformationen "16 mm Acryl Stegdoppelplatten opal | 980mm"

AntiDrop beschichtet
K-Wert 2,80 W/m²k

  •     Lichtdurchlass: glasklar ca.84%, opal ca.76%, bronze ca.35%
  •     Farbe: opal
  •     UV-beständig
  •     16 mm Stärke
  •     980 mm Plattenbreite
  •     Dachneigung: empfohlen 10°
  •     Temperaturbeständigkeit: ca. 70°C  
  •     Garantie: 30 Jahre Garantie auf UV-Stabilität 10 Jahre Hagelschlaggarantie
  •      Brandschutzklasse: B2 (nach DIN 4102)
  •     Lagerlänge in mm 2000, 2500, 3000, 3500, 4000, 5000, 6000, 7000

Einsatzbereiche : Wintergarten, Veranda, Terrasse etc.
Eine hochwertige, witterungbeständige  Platte mit  einem Lichtdurchlass von ca. 84% mit besonders guter Durchsicht bei klarer Platte.
Schlagzähigkeit, UV-Beständigkeit, Brillianz und Langlebigkeit  sind weitere Eigenschaften von Acryl-Stegplatten.

Die Platten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und dementsprechend gelagert werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Um Verfärbungen, Verformungen und Rissbildungen durch Wärmestau zwischen den Platten zu verhindern, empfehlen wir folgende Lagerung: Die Platten sollten auf ebener Unterlage gut belüftet gelagert werden und mit  wasser- und lichtdurchlässigen hellen Abdeckungen, z.B. einer weißen PE-Folie abgedeckt werden. Transportverpackungen sind bei längerer Lagerdauer zu entfernen, um die Platten wie oben beschrieben lagern zu können.

Weiterführende Links zu "16 mm Acryl Stegdoppelplatten opal | 980mm"
Allgemeine Verlegehinweise Lagerung Die Platten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und... mehr
Montageanleitungen "16 mm Acryl Stegdoppelplatten opal | 980mm"

Allgemeine Verlegehinweise
Lagerung
Die Platten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und dementsprechend
gelagert werden (wichtig: PVC siehe Anmerkung auf Seite 168). Für Schäden,
die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, übernehmen wir keine
Haftung. Um Verfärbungen, Verformungen und Rissbildungen durch Wärmestau
zwischen den Platten zu verhindern, empfehlen wir folgende Lagerung:
Die Platten sollten auf ebener Unterlage gut belüftet gelagert werden und mit
wasser- und lichtundurchlässigen hellen Abdeckungen, z. B. einer weißen PE-Folie
abgedeckt werden. Transportverpackungen sind bei längerer Lagerdauer zu entfernen,
um die Platten wie oben beschrieben lagern zu können.
Vor Montage bitte beachten:
Vor Einbau sollte abgeklärt sein, ob Genehmigungen von Behörden nötig sind!
Unsere Anleitungen sind Empfehlungen jahrelanger Erfahrungen, entsprechend
unserem neuesten Wissensstand, jedoch trägt die Verantwortung für Ausführung
und Konstruktion der ausführende Unternehmer. Die Dachneigung der Stegplatten
sollte mindestens 10° betragen. Ein Beschlagen der Hohlkammern ist kein Reklamationsgrund,
da die Bildung von Kondensat in den Kammern der Stegplatten nicht
vermeidbar ist. Acrylglas und Polycarbonat sind minimal gas- und dampfdurchlässig,
dadurch kann es durch feuchte Luft in den Hohlkammern zu deren Beschlagen und
Kondenswasserbildung kommen. Bei fachgerechter Montage wird das Kondensat
zur Traufe abgeführt und tropft aus den geschlitzten Abschlussprofilen ab. Die Hohlkammer
trocknet wieder aus. Vereinzeltes Eindringen von Insekten in die Hohlkammern
der Stegplatten ist nicht auszuschließen und ist kein Garantiefall. Geräusche,
die durch Ausdehnung der Platten entstehen, können nicht vermieden, jedoch durch
Verlegung in geeignete Profilsysteme gemindert werden. Bei unterschiedlichen Lieferungen
können durch Verwendung verschiedener Rohstoffe Farbabweichungen
auftreten. Außerdem kann es durch Temperaturschwankungen zwischen Zuschnitt
und Auslieferung zu variierenden Längen kommen, was kein Beanstandungsgrund
ist. Bei Breitenzuschnitten können sich die Stegplatten in der Länge leicht krümmen.
Eine geringfügige Veränderung der Aluminium-Profile behalten wir uns vor.
Vorbereitung der Unterkonstruktion für Stegplatten
Planen Sie Ihre Unterkonstruktion sorgfältig. Verwenden Sie verwindungsarmes Material
bei Holzkonstruktionen zum Beispiel Leimholz. Bei der Planung der Binderabstände
rechnen Sie bitte wie folgt:
Der Abstand der Profile beträgt von Profilmitte zu Profilmitte Plattenbreite + 3 cm bzw. 4
cm (bei Zevener Sprosse). Bei einer 98 cm breiten Platte bedeutet dies, dass der Abstand
101 cm bzw. 102 cm (bei Zevener Sprosse) von Profilmitte zu Profilmitte beträgt. Dieses
gilt auch für die Randsprosse. Die Unterkonstruktion ist entsprechend anzuordnen. Ist Ihre
Unterkonstruktion breiter als das von Ihnen verwendete Profil, so ist die der Stegplatte zugewandte
Seite reflektierend anzulegen. Verwenden Sie zum Beispiel Alu-Klebeband oder
eine weiße Dispersionsfarbe. Denken Sie daran: Verwenden Sie keine lösungsmittelhaltigen
Farben oder Weich-PVC in der Nähe von Stegplatten (chemische Unverträglichkeit).
Das Anbringen von Dämmstoffen oder Verschalungen im direkten Kontakt an der Unterseite
der Stegplatten ist nicht zulässig. Beim zusätzlichen Anbringen von Sonnenschutzeinrichtungen
muss ein Abstand von mind. 40 cm, abhängig von Qualität der Platte sowie
der Raumgröße und Belüftung eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise
besteht die Gefahr von Verformungen, Rissbildungen oder Verfärbungen. Das Begehen
von Stegplatten ist nur auf Laufbohlen zulässig. Zuschnitte lassen sich am einfachsten mit
einer schnell laufenden Handkreissäge mit Metallsägeblatt vornehmen.
Vorbereitung der Stegplatten
Bevor Sie die Platten, wie in den Montageanleitungen der Profile beschrieben, verlegen
können, müssen die Stegplatten entsprechend vorbereitet werden.
1. Entfernen Sie die Schutzfolie an beiden Seiten ca. 10 cm vom Rand. Entfernen
Sie die Folie noch nicht ganz. Zum einen schützen Sie dadurch die Platte während
der Montage, zum anderen können Sie durch den Aufdruck auf der Folie
beim Einbau die Wetterseite erkennen. Polycarbonat ist einseitig UV-beständig
(Ausnahme PC-Crystal-Blu VLF 16 mm Stegdoppelplatte mit 32 mm Kammerbreite:
beidseitig UV-beständig). Nach der Montage bitte die Folie sofort gänzlich
entfernen.
2. Verschließen Sie jetzt die beiden Enden der Platte wie folgt (Kammerverschluss):
Die obere Stirnseite verschließen Sie zum Schutz vor Schmutz und zur Unterbrechung
der Luftzirkulation mit unserem Alu-Klebeband. Um einen dauerhaften
Verschluss zu gewährleisten, drücken Sie jetzt das in der entsprechenden Stärke
und Länge gewählte Alu-Abschlussprofil,
ungeschlitzt, auf die obere Stirnseite über
das Alu-Klebeband. Die der Traufe zugewandte
Seite darf nicht abgeklebt werden.
Drücken Sie lediglich das in der richtigen
Stärke und Länge gewählte Alu-Abschlussprofil
(geschlitzt) auf die Kammern.
3. Achtung: Beachten Sie bei der Montage unbedingt die Ausdehnung von Stegplatten!
Die Platten dehnen sich in der Länge pro Meter ca. 5 mm aus. Da die
Platten im Traufbereich durch den Bremswinkel (siehe Montage Verlegeprofile)
in der Ausdehnung in eine Richtung gezwungen werden, muss bei der Montage
das Ausdehnungsspiel beim First oder Wandanschluss entsprechend berücksichtigt
werden.
Sollten Sie Fragen zur Montage haben, zögern Sie nicht uns anzurufen

Allgemeine Garantie VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange... mehr
Garantie "16 mm Acryl Stegdoppelplatten opal | 980mm"

Allgemeine Garantie

VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.

Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 166/167 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.

Allgemeine Garantiebedingungen

1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.

2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.

3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.

4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.

5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.

6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

Garantie auf Polycarbonat Platten

Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (ausgenommen 10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite*) eine Garantie von

10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu 1/120 für jeden übrigen Monat bis zur Verfallzeit der 10 Jahre Periode)

1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. A: Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb von 10 Jahren sein, für die Produkte der Farbe Klar. -6 % während der ersten 2 Jahre und -12 % innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. B: Die Veränderung des nach den Normen AS D 1925 gemessenen Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem ürsprünglichen Wert für die Produkte der Farbe Klar -10 Delta während der ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb von 10 Jahren sein – im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten, kratzfreien und richtig behandelten Produkt gemessen werden.

2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten mit einer Mindeststärke von 8 mm und Spundwandplatten mit einer Mindeststärke von 0,8 mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurden. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.

*Nova-Lite Lichtplatte:
5 Jahre auf:
Lichttranssmission und Vergilbung wie oben beschrieben.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!

*4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten:
Für diese beiden Stegdoppelplatten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Auf Anfrage sind gesonderte Garantiebestimmungen möglich.

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.

 

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