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- Artikel-Nr.: 35257618BLPA
 
Für eine langfristige Optik und Brillanz Ihrer Platte empfehlen wir unsere Long Life Variante, die eine UV-Stabilität von 20 Jahren bietet, im Vergleich zu fossilem S-PVC.
2,5 mm PVC-Sinusplatte Prisma in Wabenstruktur 76/18 in Anthrazitgrau
Diese besonders robuste PVC-Lichtplatte mit einer Lichtdurchlässigkeit von 60-75% in einer angenehmen Wabenoptik verleiht Ihrem Balkon, Ihrer Terrasse, Ihren Vordächern oder Carports einen edlen Look. Die elegante Prismen-Struktur sorgt für eine herausragende Brillanz und einen effektiven Blend- und Sichtschutz.
Eigenschaften:
- 2,5 mm Stärke
- Ca. 65-70% Lichtdurchlässigkeit
- 1030 mm Plattenbreite
- 990 mm Nutzbreite
- 7° Mindestdachneigung
- Beidseitige UV-Beschichtung
- Temperaturbeständigkeit: Ca. 60°C
- Brandschutz B1 (nach DIN 4102)
Montage:
Es wird empfohlen, Abstandhalter 76/18 Sinus im Abstand von 8 Stück pro Quadratmeter zu verwenden, sowie Spenglerschrauben 4,5 x 45 mm ebenfalls im Abstand von 8 Stück pro Quadratmeter. Das Vorbohren der Platten mit einem Stufenbohrer ist wichtig.
Lieferung:
Wir liefern bundesweit (ausgenommen Inseln) per Sattelzug (18m lang, 40t) zu frei befahrbaren Baustellen. Bitte stellen Sie sicher, dass eine problemlose Anfahrt und Entladung gewährleistet ist. Ihre Ware wird ohne fremde Hilfe mit dem am Sattelzug angebrachten Kran entladen. Wir bieten eine sichere und kostengünstige Anlieferung durch die direkte Baustellenanlieferung. Jede Kommission wird für den Transport sicher verpackt, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Lagerung:
Die Platten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und entsprechend gelagert werden. Bitte beachten Sie, dass PVC-Platten keiner Sonnenstrahlung und Feuchtigkeit ausgesetzt werden dürfen, um mögliche Hitzeschäden zu vermeiden. Bei Montage von Zwischendecken und Sonnenschutzmaßnahmen müssen die montierten Platten von unten mindestens 40 cm belüftet sein. Alle nach oben zur Lichtplatte zeigenden Holzteile sollten mit Aluklebeband abgeklebt oder weiß gestrichen werden (PVC-kompatibel). Verformungen durch Temperatureinfluss sind Hitzeschäden und werden nicht durch die Garantie abgedeckt. Bei Montage eines Sonnensegels oder ähnlichem muss ein Abstand von 40 cm eingehalten werden, um einen Hitzestau zu vermeiden.
Allgemeine Verlegehinweise
Lagerung
 Die Platten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und dementsprechend gelagert werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Um Verfärbungen, Verformungen und Rissbildungen durch Wärmestau zwischen den Platten zu verhindern, empfehlen wir folgende Lagerung:
 Die Platten sollten auf ebener Unterlage gut belüftet gelagert werden und mit
 wasser- und lichtundurchlässigen hellen Abdeckungen, z. B. einer weißen PE-Folie
 abgedeckt werden. Transportverpackungen sind bei längerer Lagerdauer zu ent-
 fernen, um die Platten wie oben beschrieben lagern zu können.
 
 Vor Montage bitte beachten:
 Vor Einbau sollte abgeklärt sein, ob Genehmigungen von Behörden nötig sind! Un-
 sere Anleitungen sind Empfehlungen jahrelanger Erfahrungen, entsprechend un-
 serem neuesten Wissensstand, jedoch trägt die Verantwortung für Ausführung und
 Konstruktion der ausführende Unternehmer. Die Dachneigung der Stegplatten soll-
 te mindestens 10° betragen. Ein Beschlagen der Hohlkammern ist kein Reklama-
 tionsgrund, da die Bildung von Kondensat in den Kammern der Stegplatten nicht
 vermeidbar ist. Acrylglas und Polycarbonat sind minimal gas- und dampfdurchläs-
 sig, dadurch kann es durch feuchte Luft in den Hohlkammern zu deren Beschlagen
 und Kondenswasserbildung kommen. Bei fachgerechter Montage wird das Kon-
 densat zur Traufe abgeführt und tropft aus den geschlitzten Abschlussprofilen ab.
 Die Hohlkammer trocknet wieder aus. Vereinzeltes Eindringen von Insekten in die
 Hohlkammern der Stegplatten ist nicht auszuschließen und ist kein Garantiefall.
 Geräusche, die durch Ausdehnung der Platten entstehen, können nicht vermie-
 den, jedoch durch Verlegung in geeignete Profilsysteme gemindert werden. Bei
 unterschiedlichen Lieferungen können durch Verwendung verschiedener Rohstoffe
 Farbabweichungen auftreten. Außerdem kann es durch Temperaturschwankungen
 zwischen Zuschnitt und Auslieferung zu variierenden Längen kommen, was kein
 Beanstandungsgrund ist. Bei Breitenzuschnitten können sich die Stegplatten in
 der Länge leicht krümmen. Eine geringfügige Veränderung der Aluminium-Profile
 behalten wir uns vor.
Lagerung – unbedingt beachten!
 Die Lichtplatten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und dementsprechend
 gelagert werden (s. nebenstehenden Kasten). Für Schäden, die durch unsachgemäße
 Lagerung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Um Verfärbungen,
 Verformungen und Rissbildungen durch Wärmestau zwischen den Platten
 zu verhindern, empfehlen wir folgende Lagerung: Die Platten sollten auf ebener
 Unterlage, gut belüftet gelagert werden und mit wasser- und lichtundurchlässigen
 hellen Abdeckungen, z. B. Planen, abgedeckt werden.
 Achtung!
 Transportverpackungen sind bei längerer Lagerdauer zu entfernen und die Platten
 wie oben beschrieben zu lagern.
 Bohren:
 Bei Platten von bis zu 3 m Länge sollten alle Befestigungslöcher eine Bohrweite
 haben, die 3 mm mehr beträgt als der Durchmesser des Befestigungsschaftes.
 Die Bohrweite vergrößert sich um 1 mm je zusätzlichem Meter Länge bei längeren
 Platten. Bitte Stufen- oder Kegelbohrer verwenden.
 Schneiden:
 Mit einer Handsäge mit feiner Zahnung oder mit einer elektrischen Handkreissäge
 (Geschw. 2.500 Umdrehungen / Min.) lassen sich die Platten leicht schneiden.
 Achtung: Während des Schneidens muss die Platte fixiert sein.
 Plattenmontage:
 (Bitte beachten Sie für Industrie-Lichtplatten
 die Montageanleitung auf Seite 180.) Die
 seitliche Überlappung muss entgegengesetzt
 der Wetterseite erfolgen, sodass starker
 Wind kein Wasser unter die Platten drücken
 kann. Für seitliche Überlappungen wird
 mindestens eine komplette Überlappung
 des Obergurtes empfohlen, bei geringen
 Dachneigungen (3° bis 7°) oder bei Längen
 über 4 Meter wird jedoch mindestens eine
 doppelte Überlappung empfohlen. Bei Formen
 mit geringer Trapez- oder Wellenform
 ist es notwendig, Platten mit doppelter Seitenüberlappung
 einzubauen (wie z.B. bei Welle 76/18). Überlappungen der Plattenlängen
 müssen mindestens 200 mm betragen (senkrechte Verlegung 150 mm). Auf
 jeder zweiten Welle sowie auf der Überlappung müssen die Platten mit Abstandhaltern
 mit der Unterkonstruktion verschraubt werden (ausgenommen PC Welle Wabe,
 siehe Acryl-Verlegung). Überprüfen Sie die Platten auf gleichmäßige Auflage der Profile
 und nehmen Sie, wenn nötig, Feinanpassungen vor. Zum Befestigen eignen sich
 am besten unsere Spenglerschrauben aus A2 mit entsprechenden Abstandhaltern
 (siehe Zubehör). Die Schrauben bitte nur leicht komprimiert anziehen.
 Vorbereitung der Unterkonstruktion:
 Die Unterkonstruktion sollte mit einer weißen Schutzfarbe behandelt werden. Danach
 den Anstrich gut ablüften lassen, da unter Umständen Lösungsmitteldämpfe die Platten
 beschädigen können. Zur Platte zeigende Konstruktionsteile müssen hell sein, damit
 keine gefährliche Hitze entstehen kann, die eine Verformung oder Verfärbung der Platten
 zur Folge hat. Bei der Montage von Industrie-Lichtplatten ist zusätzlich dafür Sorge
 zu tragen, dass die Stellen an denen die Lichtplatte auf das Blech lappt, ebenfalls mit
 Aluklebefolie abgeklebt werden. Hierzu eignet sich helle Dispersionsfarbe oder Aluklebefolie.
 (Ausnahme: Koscon / Stabilit PC Athermic: Durch die hoch reflektierende und
 verspiegelte Oberfläche ist bei dieser Platte kein Vorbehandeln der Unterkonstruktion
 nötig.) Die Platten dürfen nur auf einer Laufbohle betreten werden.
 Achtung Hitzestau!
 Bei Verlegung von Zwischendecken oder Sonnenschutzmaßnahmen muss ein Abstand
 der Ebenen von mindestens 40 cm eingehalten werden (abhängig von der
 Plattenqualität, der Raumgröße und der Belüftung), da ansonsten bei Sonneneinstrahlung
 ein zu großer Hitzestau entsteht, der die Platten zum Verformen oder Reißen
 bringen kann. Aus diesem Grund darf auch keine Wärmeisolierung unterhalb
 der Platten angebracht werden. Ebenso dürfen die Platten nicht auf einem vorhandenen
 durchgehenden Untergrund, wie z. B. einer Verschalung oder bestehenden
 Decke montiert werden. Es muss immer für genügend Luftzirkulation gesorgt
 werden (Traufbelüftung und Firstentlüftung). Nicht erlaubter Hitzestau kann auch
 durch hohe Sparren oder Pfetten entstehen. An Traufe, First oder Wandanschluss
 muss eine Belüftung von mind. 300 cm² / lfdm. freier Querschnitt vorhanden sein.
Dachneigung:
 Die Dachneigung sollte mindestens 7° betragen. Ab 10° macht sich der Selbstreinigungseffekt bemerkbar.
 
 Diverses:
 Durch Temperaturunterschiede arbeiten die Platten. Dies kann sich durch ein Knacken bemerkbar machen. Minimale Farbabweichungen sind durch unterschiedliche
 Rohstoffbeschaffungen möglich. Verwendete Abdichtungsmassen müssen mit PVC / PC verträglich sein.
 PVC Platten dürfen zu keiner Zeit im Stapel, auch während der Montage, der Sonnenstrahlung und Feuchtigkeit (Brennglaswirkung) ausgesetzt werden.
 Die montierten Platten müssen von unten mindestens 40 cm belüftet sein. Alle nach oben zur Lichtplatte zeigenden Holzteile sollen mit Aluklebeband
 abgeklebt oder weiß gestrichen (PVC-kompatibel) werden. PVC Lichtplatten sind nur bis ca. 70° C formstabil. Verformungen durch Temperatureinfluss
 sind Hitzeschäden und werden nicht durch die Garantie abgedeckt
.Materialeigenschaften
Lichtdurchlässigkeit PVC ca. 85 % bei klarbläulich
 Lichtdurchlässigkeit PC ca. 90 % bei glasklar
 Lichtdurchlässigkeit PC Welle Wabe ca. 71 % bei glasklar, ca. 49 % bei bronze
 Durchschnittliche Dichte 1,32 g / cm
 Ausdehnungskoeffizient je Meter und °Celsius 0,07 bis 0,08
 Wärmeleitfähigkeit in Kcal/m.h. °C 0,14
 Gebrauchstemperatur für PVC Platten bis 60 °C
 Verarbeitungstemperatur nicht unter 5 °C
 Gebrauchstemperatur für Polycarbonat Platten bis 120 °C
 Verarbeitungstemperatur nicht
 unter -20 °C
 Toleranzen:
 Länge (Platten unter 5 m) +/- 10 mm
 Länge (Platten über 5 m) +/- 15 mm
 Breite +/- 5 mm
 Stärke +/- 0,2 mm
VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.
Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 166/167 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantie auf PVC Platten
Der Hersteller gibt auf, nur in Europa verkaufte, PVC Spundwand- und Sinuswellplatten folgende Garantien:
W-Qualität
Für diese Qualität gilt die gesetzliche Gewährleistungfrist.
WHR-Qualität
10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. Die Lichttransmission wird nach 5 Jahren max. 12 % und nach 10 Jahren max 25 % geringer sein als der Anfangswert. Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern  durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum,Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt.
| Produkt | 5 Jahre | folgende 5 Jahre | 
|---|---|---|
| WHR ab 1,2 mm | 20 mm Ø / 70 km/h | – | 
| Industrie Lichtplatte | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h | 
| Prisma | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h | 
| Strong | 20 mm Ø / 70 km/h | 15 mm Ø / 60 km/h | 
| Zeitraum ab Kaufdatum  | Garantie für Lichtdurchlässigkeit  | Garantie für Hagelbeständigkeit  | 
|---|---|---|
| bis 5 Jahre | 100 % | 100 % | 
| im 6. Jahr | 75 % | 50 % | 
| im 7. Jahr | 60 % | 40 % | 
| im 8. Jahr | 45 % | 30 % | 
| im 9. Jahr | 30 % | 20 % | 
| im 10. Jahr | 15 % | 10 % | 
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
     2,8 mm PC- Lichtplatten, Prof.76/18 klar oder...