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Lieferzeit 7-14 Werktage
- Artikel-Nr.: 3614WKG090
- Lichtdurchlässigkeit:-
- Höchste Schlagzähigkeit
- hagelfest
- 1,4 mm Stärke
- 900 mm Plattenbreite
- 836 mm Nutzbreite
- 7° Mindestdachneigung
- einseitige UV-Beschichtung
- fabrikneue Ware
- Temperaturbeständigkeit: ca. 120°
- Brandschutz B1 (nach DIN 4102)
Montagebedarf 8 Spenglerschrauben 4,5 x 55 mm, Abstandshalter 76/18 Sinus
Unsere 1,4mm PC-Einschalige Lichtplatte 76/18 Polycarbonat Sinus ist die ideale Lösung für die Überdachung von Terrassen, Balkonen und Carports. Diese Polycarbonat Lichtplatten bieten eine unschlagbare Kombination aus hoher Schlagfestigkeit und Biegsamkeit, was sie zur perfekten Wahl für verschiedene Anwendungen macht. Zusätzlich zeichnen sie sich durch ihre hohe Temperaturbeständigkeit aus.
Die meisten unserer Platten sind einseitig UV-beschichtet, um eine langfristige Beständigkeit gegenüber den schädlichen Auswirkungen der Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Das Material Polycarbonat ist äußerst hagelfest, schlagfest und biegsam zugleich, was eine lange Lebensdauer und Zuverlässigkeit gewährleistet.
Diese Lichtplatten sind in der Farbe glasklar erhältlich, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Entscheiden Sie sich für unsere Polycarbonat Lichtplatten und profitieren Sie von ihrer hervorragenden Qualität und Vielseitigkeit für Ihre Überdachungsprojekte
Unsere Lieferung erfolgt bundesweit (mit Ausnahme von Inseln) per Sattelzug, der eine Länge von 18 Metern und ein Gewicht von 40 Tonnen hat. Dies ermöglicht eine problemlose Anlieferung an frei befahrbare Baustellen in ganz Deutschland.
Allgemeine Verlegehinweise
Lagerung
Die Platten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und dementsprechend gelagert werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Um Verfärbungen, Verformungen und Rissbildungen durch Wärmestau zwischen den Platten zu verhindern, empfehlen wir folgende Lagerung:
Die Platten sollten auf ebener Unterlage gut belüftet gelagert werden und mit
wasser- und lichtundurchlässigen hellen Abdeckungen, z. B. einer weißen PE-Folie
abgedeckt werden. Transportverpackungen sind bei längerer Lagerdauer zu ent-
fernen, um die Platten wie oben beschrieben lagern zu können.
Vor Montage bitte beachten:
Vor Einbau sollte abgeklärt sein, ob Genehmigungen von Behörden nötig sind! Un-
sere Anleitungen sind Empfehlungen jahrelanger Erfahrungen, entsprechend un-
serem neuesten Wissensstand, jedoch trägt die Verantwortung für Ausführung und
Konstruktion der ausführende Unternehmer. Die Dachneigung der Stegplatten soll-
te mindestens 10° betragen. Ein Beschlagen der Hohlkammern ist kein Reklama-
tionsgrund, da die Bildung von Kondensat in den Kammern der Stegplatten nicht
vermeidbar ist. Acrylglas und Polycarbonat sind minimal gas- und dampfdurchläs-
sig, dadurch kann es durch feuchte Luft in den Hohlkammern zu deren Beschlagen
und Kondenswasserbildung kommen. Bei fachgerechter Montage wird das Kon-
densat zur Traufe abgeführt und tropft aus den geschlitzten Abschlussprofilen ab.
Die Hohlkammer trocknet wieder aus. Vereinzeltes Eindringen von Insekten in die
Hohlkammern der Stegplatten ist nicht auszuschließen und ist kein Garantiefall.
Geräusche, die durch Ausdehnung der Platten entstehen, können nicht vermie-
den, jedoch durch Verlegung in geeignete Profilsysteme gemindert werden. Bei
unterschiedlichen Lieferungen können durch Verwendung verschiedener Rohstoffe
Farbabweichungen auftreten. Außerdem kann es durch Temperaturschwankungen
zwischen Zuschnitt und Auslieferung zu variierenden Längen kommen, was kein
Beanstandungsgrund ist. Bei Breitenzuschnitten können sich die Stegplatten in
der Länge leicht krümmen. Eine geringfügige Veränderung der Aluminium-Profile
behalten wir uns vor.
Lagerung – unbedingt beachten!
Die Lichtplatten sollten vor Sonnenlicht und Nässe geschützt und dementsprechend
gelagert werden (s. nebenstehenden Kasten). Für Schäden, die durch unsachgemäße
Lagerung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Um Verfärbungen,
Verformungen und Rissbildungen durch Wärmestau zwischen den Platten
zu verhindern, empfehlen wir folgende Lagerung: Die Platten sollten auf ebener
Unterlage, gut belüftet gelagert werden und mit wasser- und lichtundurchlässigen
hellen Abdeckungen, z. B. Planen, abgedeckt werden.
Achtung!
Transportverpackungen sind bei längerer Lagerdauer zu entfernen und die Platten
wie oben beschrieben zu lagern.
Bohren:
Bei Platten von bis zu 3 m Länge sollten alle Befestigungslöcher eine Bohrweite
haben, die 3 mm mehr beträgt als der Durchmesser des Befestigungsschaftes.
Die Bohrweite vergrößert sich um 1 mm je zusätzlichem Meter Länge bei längeren
Platten. Bitte Stufen- oder Kegelbohrer verwenden.
Schneiden:
Mit einer Handsäge mit feiner Zahnung oder mit einer elektrischen Handkreissäge
(Geschw. 2.500 Umdrehungen / Min.) lassen sich die Platten leicht schneiden.
Achtung: Während des Schneidens muss die Platte fixiert sein.
Plattenmontage:
(Bitte beachten Sie für Industrie-Lichtplatten die Montageanleitung.) Die
seitliche Überlappung muss entgegengesetzt der Wetterseite erfolgen, so dass starker
Wind kein Wasser unter die Platten drücken kann. Für seitliche Überlappungen wird
mindestens eine komplette Überlappung des Obergurtes empfohlen, bei geringen
Dachneigungen (3° bis 7°) oder bei Längen über 4 Meter wird jedoch mindestens eine
doppelte Überlappung empfohlen. Bei Formen mit geringer Trapez- oder Wellenform
ist es notwendig, Platten mit doppelter Seitenüberlappung
einzubauen (wie z.B. bei Welle 76/18). Überlappungen der Plattenlängen
müssen mindestens 200 mm betragen (senkrechte Verlegung 150 mm). Auf
jeder zweiten Welle sowie auf der Überlappung müssen die Platten mit Abstandhaltern
mit der Unterkonstruktion verschraubt werden (ausgenommen PC Welle Wabe,
siehe Acryl-Verlegung). Überprüfen Sie die Platten auf gleichmäßige Auflage der Profile
und nehmen Sie, wenn nötig, Feinanpassungen vor. Zum Befestigen eignen sich
am besten unsere Spenglerschrauben aus A2 mit entsprechenden Abstandhaltern
(siehe Zubehör). Die Schrauben bitte nur leicht komprimiert anziehen.
Vorbereitung der Unterkonstruktion:
Die Unterkonstruktion sollte mit einer weißen Schutzfarbe behandelt werden. Danach
den Anstrich gut ablüften lassen, da unter Umständen Lösungsmitteldämpfe die Platten
beschädigen können. Zur Platte zeigende Konstruktionsteile müssen hell sein, damit
keine gefährliche Hitze entstehen kann, die eine Verformung oder Verfärbung der Platten
zur Folge hat. Bei der Montage von Industrie-Lichtplatten ist zusätzlich dafür Sorge
zu tragen, dass die Stellen an denen die Lichtplatte auf das Blech lappt, ebenfalls mit
Aluklebefolie abgeklebt werden. Hierzu eignet sich helle Dispersionsfarbe oder Aluklebefolie.
(Ausnahme: Koscon / Stabilit PC Athermic: Durch die hoch reflektierende und
verspiegelte Oberfläche ist bei dieser Platte kein Vorbehandeln der Unterkonstruktion
nötig.) Die Platten dürfen nur auf einer Laufbohle betreten werden.
Achtung Hitzestau!
Bei Verlegung von Zwischendecken oder Sonnenschutzmaßnahmen muss ein Abstand
der Ebenen von mindestens 40 cm eingehalten werden (abhängig von der
Plattenqualität, der Raumgröße und der Belüftung), da ansonsten bei Sonneneinstrahlung
ein zu großer Hitzestau entsteht, der die Platten zum Verformen oder Reißen
bringen kann. Aus diesem Grund darf auch keine Wärmeisolierung unterhalb
der Platten angebracht werden. Ebenso dürfen die Platten nicht auf einem vorhandenen
durchgehenden Untergrund, wie z. B. einer Verschalung oder bestehenden
Decke montiert werden. Es muss immer für genügend Luftzirkulation gesorgt
werden (Traufbelüftung und Firstentlüftung). Nicht erlaubter Hitzestau kann auch
durch hohe Sparren oder Pfetten entstehen. An Traufe, First oder Wandanschluss
muss eine Belüftung von mind. 300 cm² / lfdm. freier Querschnitt vorhanden sein.
Dachneigung:
Die Dachneigung sollte mindestens 7° betragen. Ab 10° macht sich der Selbstreinigungseffekt bemerkbar.
Diverses:
Durch Temperaturunterschiede arbeiten die Platten. Dies kann sich durch ein Knacken bemerkbar machen. Minimale Farbabweichungen sind durch unterschiedliche
Rohstoffbeschaffungen möglich. Verwendete Abdichtungsmassen müssen mit PVC / PC verträglich sein.
PVC Platten dürfen zu keiner Zeit im Stapel, auch während der Montage, der Sonnenstrahlung und Feuchtigkeit (Brennglaswirkung) ausgesetzt werden.
Die montierten Platten müssen von unten mindestens 40 cm belüftet sein. Alle nach oben zur Lichtplatte zeigenden Holzteile sollen mit Aluklebeband
abgeklebt oder weiß gestrichen (PVC-kompatibel) werden. PVC Lichtplatten sind nur bis ca. 70° C formstabil. Verformungen durch Temperatureinfluss
sind Hitzeschäden und werden nicht durch die Garantie abgedeckt
Materialeigenschaften
Lichtdurchlässigkeit PVC ca. 85 % bei klarbläulich
Lichtdurchlässigkeit PC ca. 90 % bei glasklar
Lichtdurchlässigkeit PC Welle Wabe ca. 71 % bei glasklar, ca. 49 % bei bronze
Durchschnittliche Dichte 1,32 g / cm
Ausdehnungskoeffizient je Meter und °Celsius 0,07 bis 0,08
Wärmeleitfähigkeit in Kcal/m.h. °C 0,14
Gebrauchstemperatur für PVC Platten bis 60 °C
Verarbeitungstemperatur nicht unter 5 °C
Gebrauchstemperatur für Polycarbonat Platten bis 120 °C
Verarbeitungstemperatur nicht
unter -20 °C
Toleranzen:
Länge (Platten unter 5 m) +/- 10 mm
Länge (Platten über 5 m) +/- 15 mm
Breite +/- 5 mm
Stärke +/- 0,2 mm
Verlegehinweise:
■ Die Verlegung darf nicht unter 6 °C (PC) oder 10 °C (PVC) erfolgen (vorteilhaft: ≥ 10 °C).
■ Bei Anschlussmaßen (z. B. Wand, Sichtblenden etc.) ist auf die temperaturbedingte
Ausdehnung von Wellplatten zu achten (Längenänderung: 0,8 mm / m je 10 °C).
■ Montagebedingte Transporte einzelner Wellplatten bei Windgeschwindigkeiten nicht
über 3 m / s (ca. 11 km / h) durchführen.
■ Bei der englischen Verlegung (Bild 2, 1/2 Platte Versatz) sollte die Mindestdachneigung
≥ 8 Grad betragen.
■ Es sollte ein Plattenüberstand zwischen 80 und 100 mm eingehalten werden.
■ Die min. / max. Längsüberlappung sollte bei 150 / 200 mm liegen
(gemessen: Schraubenachse / Außenkante).
■ Die Seitenüberlappung muss mindestens eine ganze Welle betragen.
■ Längs- und Seitenüberlappungen sind grundsätzlich zu verschrauben.
■ Bei der Überlappungsfixierung muss die letzte Schraube in einem Abstand von 80 mm
zur Schnittkante gesetzt werden, die Pfetten sind dementsprechend auszurichten.
■ Die Wellplattenverlegung und die seitlichen Überlappungen erfolgen entgegengesetzt zur
Hauptwetterrichtung (Bild oben).
■ Die örtlichen Baubestimmungen sind zu beachten; im Zweifelsfall Fachberater hinzuziehen.
■ Empfehlungen entbinden den Anwender nicht von der Pflicht, unsere Produkte auf
Eignung am Einsatzort zu überprüfen.
■ PC Welle Wabe 76/18 Eckzuschnitt beachten
Allgemeine Garantie
VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.
Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 166/167 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantie auf Polycarbonat Platten
Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (ausgenommen 10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite*) eine Garantie von
10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu 1/120 für jeden übrigen Monat bis zur Verfallzeit der 10 Jahre Periode)
1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. A: Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb von 10 Jahren sein, für die Produkte der Farbe Klar. -6 % während der ersten 2 Jahre und -12 % innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. B: Die Veränderung des nach den Normen AS D 1925 gemessenen Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem ürsprünglichen Wert für die Produkte der Farbe Klar -10 Delta während der ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb von 10 Jahren sein – im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten, kratzfreien und richtig behandelten Produkt gemessen werden.
2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten mit einer Mindeststärke von 8 mm und Spundwandplatten mit einer Mindeststärke von 0,8 mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurden. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.
*Nova-Lite Lichtplatte:
5 Jahre auf:
Lichttranssmission und Vergilbung wie oben beschrieben.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
*4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten:
Für diese beiden Stegdoppelplatten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Auf Anfrage sind gesonderte Garantiebestimmungen möglich.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.