1,4 mm PVC-Lichtplatten 177/51 passend für Faserzementplatten Welle 5 | klarbläulich

1,4 mm PVC-Lichtplatten 177/51 passend für Faserzementplatten Welle 5 | klarbläulich
14,20 € *
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  Passend für Faserzementplatten 5er Welle Lieferbar in 1250, 1600, 2000, 2500,... mehr
Produktinformationen "1,4 mm PVC-Lichtplatten 177/51 passend für Faserzementplatten Welle 5 | klarbläulich"

 

Passend für Faserzementplatten 5er Welle

Lieferbar in 1250, 1600, 2000, 2500, 3100mm  

Stärke: 1,4 mm WHR
Lichtdurchlass ca. 85%
Befestigung: Edelstahlschrauben 6,5 x 90 mm  4 St./m²
Abstandhalter: 177/51  4 St./m²
Plattenbreite: 920 mm - Nutzbreite: 873 mm

 

PVC Platten dürfen zu keiner Zeit im Stapel, auch während der Montage, der Sonnenstrahlung und Feuchtigkeit (Brennglaswirkung) ausgesetzt werden. Bei Verlegung von Zwischendecken und Sonnenschutzmaßnahmen müssen  die montierten Platten von unten mindestens 40 cm belüftet sein. Alle nach oben zur Lichtplatte zeigenden Holzteile sollen mit Aluklebeband abgeklebt oder weiß gestrichen (PVC-kompatibel) werden. PVC Lichtplatten sind nur bis ca 70° C formstabil. Verformungen durch Temperatureinfluß sind Hitzeschäden und werden nicht durch die Garantie abgedeckt.

 

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VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben. Das... mehr
Garantie "1,4 mm PVC-Lichtplatten 177/51 passend für Faserzementplatten Welle 5 | klarbläulich"

VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.

Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 166/167 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.

Allgemeine Garantiebedingungen

1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.

2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.

3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.

4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.

5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.

6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Garantie auf PVC Platten

Der Hersteller gibt auf, nur in Europa verkaufte, PVC Spundwand- und Sinuswellplatten folgende Garantien:

W-Qualität
Für diese Qualität gilt die gesetzliche Gewährleistungfrist.

WHR-Qualität
10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. Die Lichttransmission wird nach 5 Jahren max. 12 % und nach 10 Jahren max 25 % geringer sein als der Anfangswert. Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern  durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum,Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt.

Produkt5 Jahrefolgende 5 Jahre 
WHR ab 1,2 mm 20 mm Ø / 70 km/h  –
Industrie Lichtplatte 20 mm Ø / 70 km/h 15 mm Ø / 60 km/h
Prisma 20 mm Ø / 70 km/h 15 mm Ø / 60 km/h
Strong 20 mm Ø / 70 km/h 15 mm Ø / 60 km/h

 

Zeitraum ab
Kaufdatum
Garantie für
Lichtdurchlässigkeit
Garantie für
Hagelbeständigkeit
bis 5 Jahre 100 % 100 %
im 6. Jahr 75 % 50 %
im 7. Jahr 60 % 40 %
im 8. Jahr 45 % 30 %
im 9. Jahr 30 % 20 %
im 10. Jahr 15 % 10 %

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.

 

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