Garantieinformationen

Plastmo Dachrinne


Es gelten die original Garantiebedingungen des Herstellers, welche wir hier auszugsweise abdrucken. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Originalausfertigungen zur Verfügung. Garantiezeiträume: 10 Jahre Garantie, beginnend ab dem Tag der Auslieferung für Kunststoffdachrinnensysteme (PLASTMO). Hersteller und Lieferant der Plastmo-Produkte ist die Firma Plastmo. Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf die Beständigkeit des PVC-Dachrinnensystems beginnend mit dem Datum der Auslieferung. Der Nachweis des Kaufdatums hat unter Vorlage des Einkaufbeleges zu erfolgen. Für den Fall, dass während der Garantie technische Mängel am Rinnensystem auftreten, behält sich die Firma Plastmo vor, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben (ausgeschlossen Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum der Schadensbehebung beträgt 21 Tage und beginnt am Tag der Reklamationsanerkennung der Firma Plastmo. Gleichzeitig behält sich die Firma vor, in begründeten Fällen den Termin zu verschieben.
 Folgende Mängel umfasst die Garantie nicht: 
  • Das Rinnensystem wurde nicht entsprechend seiner Bestimmung eingesetzt. 
  • Das Rinnensystem wurde nicht ordnungsgemäß und entsprechend der Montageanleitung verlegt. 
  • Das Rinnensystem wurde nicht richtig betrieben.
  • Das Rinnensystem wurde falsch transportiert oder gelagert. 
  • Die Ausführung von unsachgemäßen Reparaturen und Umbauarbeiten. 
  • Das Rinnensystem hat sich unter Einfluss von UV-Strahlen verfärbt. 
  • Einwirkung höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen 
  • Reklamationen müssen schriftlich, unter Erläuterung des Mangels und unter Vorlage des       Einkaufbelegs, erfolgen. 
Achtung: Wir empfehlen, die Montage von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen, da die Anerkennung einer Reklamation diese voraussetzt.

Allgemeine Garantiebedingungen


1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör. 2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit hat kundenseitig über entsprechende Gutachten zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.


Garantie BIO LINE (PVC)


1. Umfang der Garantie 
1.1 Die Garantie erstreckt sich auf alle Geometrien und Standardtypen von PVC-Profilplatten BIO LINE®. Auf Ausnahmen von dieser Garantie wird entsprechend separat hingewiesen. 
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte Platten. 
2. Garantieaussagen für PVC-Profilplatten BIO LINE® und Hallenbauprofil BIO LINE® 2.1 Für unser Produktsortiment garantieren wir 10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit. 
2.2 Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. 
2.3 Die Lichttransmission der Produkte wird nach 10 Jahren max. 25 % geringer sein als der Anfangswert. 
2.4 Bruch durch Hagelschlag
Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Angegeben sind die Hagelkorndurchmesser und deren Auftreffgeschwindigkeit. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum, Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt. 

3. Garantievoraussetzungen 
Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. PVC-Profilplatten BIO LINE® und Hallenbauprofil BIO LINE® 
■ müssen entsprechend unseren Lagerungs- und Verarbeitungsrichtlinien gelagert, transportiert, bearbeitet und verlegt werden, 
■ dürfen durch Befestigungs- und Abdichtungselemente nicht nachteilig beeinflusst werden, ■ dürfen keinen Hitzequellen ausgesetzt sein, 
■ müssen hinterlüftet sein und dürfen nicht beschattet werden (Gefahr des Wärmestaus), 
■ dürfen nicht verkratzt sein. 

4. Garantiefall 
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt, a. wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung aller Garantievoraussetzungen während der Garantiedauer herausstellt, b. wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Beobachtung des Schadens unverzüglich schriftlich geltend gemacht wird, c. wenn eine Rechnungskopie eingereicht wird, aus der sich Name und Anschrift des Käufers, das Kaufdatum, die vollständige Produktbezeichnung und die Produktmenge ergeben, d. wenn der Reklamierende ein größeres Probestück einreicht, das den Produktionscode trägt sowie treffende Fotos und eine genaue Beschreibung des Mangels abgibt, e. wenn der Käufer (Endverbraucher) bei Notwendigkeit mit einer Prüfung vor Ort seitens Friedrich von Lien AG oder eines von ihr Beauftragten einverstanden ist.

5. Garantieleistungen 

5.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in der folgenden Staffelung: SALUX® Produkt 5 Jahre folgende 
5 Jahre BIO LINE® 
20 mm Ø / 70 km/h 
15 mm Ø / 60 km/h Hallenprofil BIO LINE® 
25 mm Ø / 78 km/h 
15 mm Ø / 60 km/h 
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann, erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend der Staffelung erstattet. 
5.2 Alle übrigen Schadensforderungen werden ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit des Käufers, den Vertrag zu widerrufen. 
5.3 Weitergehende Ansprüche wie beispielsweise Transport, Demontage und Neuinstallation werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 1. Umfang der Garantie 

1.1 Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die oben genannten ReWell® Profilplatten. 1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte Platten. 
2. Garantieaussagen 
2.1 Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung, kann die Haltbarkeit (Farbkonstanz und mechanische Beständigkeit) der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. 
Für die ReWell® Profilplatten garantieren wir 15 Jahre auf Passgenauigkeit und Witterungsbeständigkeit. 
2.2 Wir garantieren für die ReWell® Profilplatten 15 Jahre auf Farbkonstanz, wobei die Veränderung weniger als 20 % im Vergleich zum Ausgangswert beträgt (Messung gemäß DIN ISO 13468-1). 
2.3 Bei Einhaltung unserer Lagerungs- und Verlegerichtlinien garantieren wir für die oben genannten Wellplatten eine erhöhte Wärmeformbeständigkeit bis maximal 100 °C. 
2.4 Für die ReWell® Profilplatten i n 1,8 m m Materialdicke garantieren wir 10 Jahre gegen Bruch durch Hagelschlag* bis 15 mm Korngröße bei einer Auftreffgeschwinkeit von 62km/h. 
Für die ReWell® Profilplatten in 2,2 mm Materialdicke garantieren wir 10 Jahre gegen Bruch durch Hagelschlag* bis 21 mm Korngröße bei einer Auftreffgeschwindigkeit von 73 km/h. 
FürReWell® Profilplatten mit Stärken zwischen 1,8 mm und 2,2 mm wird die Hagelbeständigkeit entsprechend interpoliert. * 

Bruch durch Hagelschlag 
Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Profilplatten in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern geschädigt wurde. Diese Garantie gegen Hagelbruch ist an einen Simulationstest in Anlehnung an ISO 66031 gebunden, wobei ein Prüfkörper mit definiertem Gewicht aus festgelegter Höhe auf die bewitterte Seite der Profilplatten fällt. Sollte dieser Test bei mind. 5 von 10 Versuchen auf verschiedenen Punkten der Platte Löcher oder Risse verursachen, wird die Reklamation anerkannt. 

REWELL® Garantie 
3. Garantievoraussetzungen 
  • Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. ReWell® Profilplatten 
  • müssen entsprechend unseren Lagerungs- und Verarbeitungsrichtlinien gelagert, transportiert, bearbeitet und verlegt werden, 
  • dürfen durch Befestigungs-, Verbindungs- und Abdichtungselemente nicht nachteilig beeinflusst werden, 
  • dürfen keinen Hitzequellen ausgesetzt sein und dürfen nicht thermisch umgeformt sein, 
  • müssen hinterlüftet sein und dürfen nicht beschattet werden, 
  • dürfen nicht mechanisch beschädigt oder verkratzt sein,
  • müssen vor Chemikalieneinwirkung geschützt sein. 

4. Garantiefall 
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt, a. wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung aller Garantievoraussetzungen während der Garantiedauer herausstellt, b. wenn sie innerhalb der Garantiezeit unverzüglich schriftlich geltend gemacht wird, c. wenn eine Rechnungskopie eingereicht wird, aus der sich Name und Anschrift des Käufers, das Kaufdatum, die vollständige Produktbezeichnung und die Produktmenge ergeben, d. wenn ein Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar ist (Datum, Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt. 

5. Garantieleistungen 
5.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in der folgenden Staffelung: 
Staffelung Zeitraum ab Kaufdatum 
Prozentualer Materialersatz der beanstandeten Menge Garantie für Merkmale nach 
2.1 - 2.3 Garantie für Hagelbeständigkeit 
Garantie für Lichtdurchlässigkeit   Garantie für Hagelbeständigkeit
bis   5 Jahre    100 %                               100 % 
bis 7,5 Jahre     70 %                                 50 % 
bis 10 Jahre      50 %                                 20 % 
bis 12 Jahre      30 %                                  / 
bis zum 15.Jahr 15 %                                /
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann, erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend der Staffelung erstattet. 
5.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Kosten für Demontage und Neuinstallation, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen. 
5.3 Alle übrigen Schadensforderungen werden ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit des Käufers, den Vertrag zu widerrufen. 
6. Gerichtsstand Gerichtsstand dieser Garantie ist Deutschland, es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2nd LIFE LINE (Polycarbonat)

1. Umfang der Garantie 
1.1 Die Garantie erstreckt sich auf alle Geometrien und Standardgewichte von - Hohlkammerplatten der Produktserie 2nd LIFE LINE mit Stärken ≥ 8 mm und einseitigem UV-Schutz 
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte Platten. 
2. Garantiezeit Über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Lieferung leistet die Friedrich von Lien AG Garantie auf Witterungs- und Hagelbeständigkeit. 
3. Garantieaussagen 
3.1 Lichtdurchlässigkeit 
Die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE bestehen zu max. 98 % aus recyceltem Polycarbonat (mind. 50 %). Trotz hohem Sortieraufwand des Recyclates sind geringfügige Eintrübungen, Farbabweichungen oder Stippen nicht ausgeschlossen. Die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE behalten während der Garantiezeit einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. Die Friedrich von Lien AG garantiert, dass der Lichttransmissionsgrad 
a. bei klaren Platten 
nach 2 Jahren max. 5 % und 
nach 10 Jahren max. 10 % und 
b. bei farbigen Platten nach 2 Jahren max. 10 % und 
nach 10 Jahren max. 15 % geringer sein wird als bei der Anlieferung. 
Die Messung erfolgt gemäß DIN 5036 an gereinigten, kratzerfreien Proben. 

2ND LIFE LINE 
3.2 Vergilbung 
    Die Veränderung des Gelbindex YI wird im Vergleich zum Anfangswert 
a. bei klaren Hohlkammerplatten 
    nach 2 Jahren nicht > 10 und innerhalb 
    von 10 Jahren nicht > 15 sowie 
b. bei lichtdurchlässigen, farbigen Hohlkammerplatten 
    nach 2 Jahren nicht > 15 und innerhalb
    von 10 Jahren nicht > 20 sein. 
Die Messungen erfolgen an gereinigten, kratzerfreien Proben gemäß ASTM 313. 
3.3 Bruch durch Hagelschlag 
Während der Garantiezeit von 10 Jahren werden die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern durchdrungen wurde. Diese Garantie gegen Hagelbruch ist an einen Simulationstest in Anlehnung an ISO 6603 gebunden, wobei ein Prüfkörper mit definiertem Gewicht aus festgelegter Höhe auf die bewitterte Seite der Stegplatten fällt (entspricht einem Hagelkorn von 20 mm Durchmesser bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 21 m/s). Sollte dieser Test bei weniger als 5 von 10 Versuchen auf verschiedenen Punkten der Oberfläche Löcher verursachen, wird die Reklamation abgelehnt. 

4. Garantievoraussetzungen 
Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. 
2nd LIFE LINE Hohlkammerplatten 
  • müssen entsprechend unserer Lagerungs- und Montageanweisungen gelagert, transportiert, bearbeitet und verlegt werden, 
  • dürfen durch Befestigungs-, Verbindungs- und Abdichtungselemente nicht nachteilig beeinflusst werden, 
  • dürfen keinen Chemikalien ausgesetzt werden bzw. nicht mit ungeeigneten Reinigungsmitteln behandelt werden, welche den Werkstoff Polycarbonat schädigen,
  • dürfen keinen Hitzequellen ausgesetzt bzw. nicht thermisch umgeformt oder geschweißt sein, 
  • müssen mit der UV-geschützten Seite der Bewitterung ausgesetzt sein und dürfen nicht beidseitig bewittert werden, 
  • dürfen nicht verkratzt sein. 

5. Garantiefall 
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt, 
a. wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung aller Garantievoraussetzungen (Pkt. 4) während der Garantiedauer herausstellt, 
b. wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Beobachtung des Schadens unverzüglich schriftlich geltend gemacht wird, 
c. wenn eine Rechnungskopie eingereicht wird, aus der sich Name und Anschrift des Käufers, das Kaufdatum, die vollständige Produktbezeichnung und die Produktmenge ergeben, 
d. wenn der Reklamierende treffende Fotos, den Produktionscode der Platten und eine genaue Beschreibung des Mangels (nach Absprache auch ein bemängeltes Plattenstück) abgibt, 
e. wenn der Käufer (Endverbraucher) bei Notwendigkeit mit einer Prüfung vor Ort seitens Friedrich von Lien AG oder eines von ihr Beauftragten einverstanden ist. 

6. Garantieleistungen 
6.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in der folgenden Staffelung:
Kaufdatum  Prozentualer Materialersatz der beanstandeten Menge  
Garantie für Lichtdurchlässigkeit           Garantie für Hagelbeständigkeit 
bis 5 Jahre     100 %                                           100 % 
im 6. Jahr         75 %                                             50 % 
im 7. Jahr          60 %                                             40 % 
im 8. Jahr        45 %                                             30 % 
im 9. Jahr         30 %                                            20 %
im 10. Jahr       15 %                                             10 %

Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann, erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend der Staffelung erstattet.
 6.2 Alle übrigen Schadensforderungen werden ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit des Käufers, den Vertrag zu widerrufen. 
6.3 Weitergehende Ansprüche wie beispielsweise Transport, Demontage und Neuinstallation werden ausdrücklich ausgeschlossen.

RENOLIT ONDEX HR
Licht- und Bauplatten 10 Jahre Garantie

auf:  
  • Hagelsicherheit auf Durchschlagen der Platte (lt. Prüfbericht Nr. 54511/1 und 54511/2) Korrosions-, Witterungs- und UV-/Lichtbeständigkeit 
Geprüft auf: „Durchsturzsicherheit“ nach 25 Jahren Freibewitterung (Prüfbericht 43/01) „Durchsturzsicher“ laut BGUV-Prüfbescheinigungen BAU 14052, BAU 14053, BAU 14054, BAU 14055, BAU 14056, BAU 14057 gültig bis 2019  
  • Kälteschlagzähigkeit bis - 40 °C und splitterbruch frei zu bearbeiten  
  • Brandklasse nach EN 13501 B - s1, d0 Chemische Beständigkeit nach DIN 16929 (siehe RENOLIT ONDEX Liste)  
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen Z-10.1-165, Z-10.1-223  
  • Standsicherheitsnachweis Fremdüberwachung durch MPA, Stuttgart  
  • CE-Kennzeichnung nach EN 1013 
RENOLIT ONDEX HR stellt das Spitzenprodukt im Bereich der Hart-PVC Well- und Trapezplatten dar, da es durch seine „biaxiale Reckung“ eine Festigkeit von >1200 J/m² bei glashell und >1500 J/m² bei transparent natur oder opak hat. 
Die Kunden im Industriebereich schätzen RENOLIT ONDEX HR seit mehr als 30 Jahren als korrosionsunempfindlichen, hagelfesten, chemikalienbeständigen Werkstoff mit einer hohen Wertschöpfung und Langlebigkeit. 
Mit RENOLIT ONDEX HR Licht- und Bauplatten steht dem Endkunden im Bereich Haus, Hof und Garten ein Material zur Verfügung, das allen Anforderungen mehr als gerecht wird. Zertifiziert nach ISO 9001 : 2008 Zeugnis-Nr. 17269-1 Nr. 001a/06/2014 siehe vollständige 
Garantieerklärung Dokument Nr. 001/06/2014 RENOLIT ONDEX HR Licht- und Bauplatten 10 Jahre Garantie
RENOLIT ONDEX SOLLUX Licht- und Bauplatten 
10 Jahre Garantie
auf:  
  • Korrosions-, Witterungs- und UV-/Lichtbeständigkeit  
  • Hagelsicherheit bis 40 mm Hagelkorndurchmesser 
  • Geprüft auf: Kälteschlagzähigkeit bis - 20 °C und splitterbruch frei zu bearbeiten
  • Brandklasse nach EN 13501 B - s1, d0  
  • Chemische Beständigkeit nach DIN 16929  
  • Standsicherheitsnachweis für alle Profile  
  • CE-Kennzeichnung nach EN 1013 
RENOLIT ONDEX SOLLUX nimmt im Bereich der Hart- PVC Well- und Trapezplatten eine Sonderstellung ein, da es durch seine „biaxiale Reckung“ eine Zug-/Schlagfestigkeit von > 900 kJ/m² hat. 
Mit RENOLIT ONDEX SOLLUX Licht- und Bauplatten steht dem Endkunden im Bereich Haus, Hof und Garten ein Material zur Verfügung, das einzigartig in Bezug auf seine Qualität ist. 
Die Kunden im Industriebereich schätzen RENOLIT ONDEX SOLLUX als preiswerte Alternative zu anderen Eindeckmaterialien, da es korrosionsunempfindlich, hagelfest, chemikalienbeständig und langlebig ist. 
RENOLIT ONDEX SOLLUX wird in Profilen angeboten: 70/18, 76/18, 177/51(5), 177/51(6), 35/207, 45/150
Zertifiziert nach ISO 9002 N° QUAL / 1998 / 9435 Nr. 002a/06/2014

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.

Der Name WECKMAN steht seit über 50 Jahren für Produkte mit einem sehr hohen Qualitätsstandard sowie einer sehr langen Lebensdauer. Aus diesem Grund geben wir für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus STAHL bis zu 30 Jahre Garantie. 
Garantiezeiträume: 
30 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 80 μm Shimoco. 
20 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 60 μm Puramid. 
15 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 35 μm Mattpolyester. 
10 Jahre auf Durchrostung 25 μm Polyester. 
Die Garantie umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend gelieferten Charge bei Shimoco, Puramid und Mattpolyester beschichteten Blechen. 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei Nachbestellungen aufgrund von unterschiedlichen Chargen zu Farbtonabweichungen kommen kann, die keinen Reklamationsgrund darstellen. 
Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung, Montage und Pflege voraus. 
Eine Anleitung zu diesen Punkten finden Sie in diesem Katalog unter dem Punkt „Allgemeine Verlegeanleitung“. 
Sollte Ihnen der Katalog nicht zur Verfügung stehen, fordern Sie diese Seiten bitte direkt bei unserem Vertrieb Deutschland, Friedrich von Lien AG, Zeven an. 
Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen: 
  • Die Dachneigung muss bei Typ 2 Dachpfannenprofilen mindestens sieben Grad und bei       Typ Europa Dachpfannenprofilen mindestens zehn Grad betragen. 
  • Das Wasser kann ungehindert von den Blechen ablaufen. 
  • Schmutz und sonstige Ablagerungen werden regelmäßig fachgerecht entfernt. 
  • Kein Kontakt mit nassem Beton, nassem Holz, druckimprägniertem Holz, Erdreich und ständigen Feuchtigkeitsbereichen. 
  • Kein Kontakt mit Kupfer oder Flüssigkeitsemission aus Kupferbauteilen. 
  • Keine chemische Beanspruchung, wie zum Beispiel Kontakt zu Düngemitteln. 
  • Sofortige Nachbehandlung von mechanischen Schäden der Farbbeschichtung, zum Beispiel bei der Montage, mit Reparaturfarbe. 
  • Die Montage wurde fachgerecht nach unserer Montageanleitung vorgenommen. 
  • Das geeignete Befestigungs- und Dichtungsmaterial aus unserem Zubehörprogramm wurde verwendet. 
  • Auf Fremdprodukte und deren Reaktion mit/auf unser Material können wir keine Garantie übernehmen. 
  • Maßgebend sind die Richtlinien des deutschen Dachdeckerhandwerks. 
Für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus ALUMINIUM können nur Garantieansprüche auf Einzelnachweis geltend gemacht werden. 
Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich entstehende Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch Temperaturunterschiede, verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie Unterkonstruktionen können nicht reklamiert werden. Eine weitere Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Bleche unter normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Garantie tritt nicht in Kraft für Bleche, die in aggressiver Atmosphäre, wie z. B. Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub, Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln, verlegt wurden. Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren ist der Nachweis des Kaufes der Bleche mit Einkaufsbeleg, aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen. Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären, muss unseren Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der beschädigten Fläche gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte Bleche erlischt jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein, wenn die Beschädigung mindestens 10 % der Gesamtfläche beträgt. Sollte ein berechtigter Garantieanspruch unter Berücksichtigung obiger Voraussetzungen entstehen, machen wir von unserem Recht gebrauch, dem Käufer neues Material kostenlos als Ersatz für das Defekte zu liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen zu bereits verlegten Dachflächen sind möglich und nicht zu reklamieren. 
Die Garantie bezieht sich ausdrücklich nur auf die reklamierten Profilbleche und ist in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie zum Beispiel für De- und Neumontage sind ausgeschlossen. Die Garantieleistung nimmt mit den Jahren ab und ist somit begrenzt. 
Wir garantieren die Erstattung des Schadens bis zum maximalen wirtschaftlichen Wert der gelieferten Ware. 
Der Anteil der Garantie für die ersten fünf Jahre beträgt 100% nach Auslieferung. 
Ab dem sechsten Jahr nimmt der Anteil der Garantie nach folgender Formel ab: 
P= R 100 %
       Q-5
Die Buchstaben haben folgende Bedeutung: 
P = Beteiligung 
R = restliche Garantiejahre 
Q = anfängliche Garantiedauer
Die Friedrich von Lien AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für Bleche, die auf Grundlage der Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt die restliche Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage die originalen Garantiebedingungen der Hersteller zur Verfügung. Diese Garantie bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz und die Beneluxländer.