Plastmo Dachrinne
Es gelten die original Garantiebedingungen des Herstellers, welche
wir hier auszugsweise abdrucken. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne
die Originalausfertigungen zur Verfügung.
Garantiezeiträume:
10 Jahre Garantie, beginnend ab dem Tag der Auslieferung für Kunststoffdachrinnensysteme
(PLASTMO).
Hersteller und Lieferant der Plastmo-Produkte ist die Firma Plastmo.
Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf die Beständigkeit des PVC-Dachrinnensystems
beginnend mit dem Datum der Auslieferung.
Der Nachweis des Kaufdatums hat unter Vorlage des Einkaufbeleges
zu erfolgen.
Für den Fall, dass während der Garantie technische Mängel am Rinnensystem
auftreten, behält sich die Firma Plastmo vor, diese Mängel auf
eigene Kosten zu beheben (ausgeschlossen Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum
der Schadensbehebung beträgt 21 Tage und beginnt am Tag
der Reklamationsanerkennung der Firma Plastmo. Gleichzeitig behält
sich die Firma vor, in begründeten Fällen den Termin zu verschieben.
Folgende Mängel umfasst die Garantie nicht:
- Das Rinnensystem wurde nicht entsprechend seiner Bestimmung
eingesetzt.
- Das Rinnensystem wurde nicht ordnungsgemäß und entsprechend der
Montageanleitung verlegt.
- Das Rinnensystem wurde nicht richtig betrieben.
- Das Rinnensystem wurde falsch transportiert oder gelagert.
- Die Ausführung von unsachgemäßen Reparaturen und Umbauarbeiten.
- Das Rinnensystem hat sich unter Einfluss von UV-Strahlen verfärbt.
- Einwirkung höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen
- Reklamationen müssen schriftlich, unter Erläuterung des Mangels und
unter Vorlage des Einkaufbelegs, erfolgen.
Achtung:
Wir empfehlen, die Montage von einem Fachbetrieb ausführen zu
lassen, da die Anerkennung einer Reklamation diese voraussetzt.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet
werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-,
Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten
müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die
Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere
über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit hat kundenseitig über entsprechende
Gutachten zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie
ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich
unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir
vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten
von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer
Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen
leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes
Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen
Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten
für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantie BIO LINE (PVC)
1. Umfang der Garantie
1.1 Die Garantie erstreckt sich auf alle Geometrien
und Standardtypen von PVC-Profilplatten
BIO LINE®. Auf Ausnahmen von dieser Garantie
wird entsprechend separat hingewiesen.
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag
und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte
Platten.
2. Garantieaussagen für
PVC-Profilplatten BIO LINE® und
Hallenbauprofil BIO LINE®
2.1 Für unser Produktsortiment garantieren wir
10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit,
Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit.
2.2 Durch Witterungseinflüsse, insbesondere
durch die natürliche UV-Strahlung kann die
Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre
beeinträchtigt werden.
2.3 Die Lichttransmission der Produkte wird
nach 10 Jahren max. 25 % geringer sein als
der Anfangswert.
2.4 Bruch durch Hagelschlag
Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der
folgenden Tabelle für die dort festgelegten
Bedingungen ersichtlich. Angegeben sind
die Hagelkorndurchmesser und deren Auftreffgeschwindigkeit.
Bruch durch Hagel liegt
dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in
einer gleichmäßigen und wiederholten Art von
Hagelkörnern durchdrungen wurde. Für einen
Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch
offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes
nachweisbar sein (Datum, Ortsangabe, Hagelkorngröße,
Windgeschwindigkeit). Sollten diese
Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die
Reklamation abgelehnt.
3. Garantievoraussetzungen
Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn
Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
PVC-Profilplatten BIO LINE® und Hallenbauprofil
BIO LINE®
■ müssen entsprechend unseren Lagerungs- und
Verarbeitungsrichtlinien gelagert, transportiert,
bearbeitet und verlegt werden,
■ dürfen durch Befestigungs- und
Abdichtungselemente nicht nachteilig beeinflusst
werden,
■ dürfen keinen Hitzequellen ausgesetzt sein,
■ müssen hinterlüftet sein und dürfen nicht
beschattet werden (Gefahr des Wärmestaus),
■ dürfen nicht verkratzt sein.
4. Garantiefall
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird
dann berücksichtigt,
a. wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung
aller Garantievoraussetzungen während der
Garantiedauer herausstellt,
b. wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach
Beobachtung des Schadens unverzüglich
schriftlich geltend gemacht wird,
c. wenn eine Rechnungskopie eingereicht
wird, aus der sich Name und Anschrift des
Käufers, das Kaufdatum, die vollständige
Produktbezeichnung und die Produktmenge
ergeben,
d. wenn der Reklamierende ein größeres
Probestück einreicht, das den Produktionscode
trägt sowie treffende Fotos und eine genaue
Beschreibung des Mangels abgibt,
e. wenn der Käufer (Endverbraucher) bei
Notwendigkeit mit einer Prüfung vor Ort
seitens Friedrich von Lien AG oder eines von
ihr Beauftragten einverstanden ist.
5. Garantieleistungen
5.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter
Beanstandung leisten wir dem
Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in
der folgenden Staffelung:
SALUX® Produkt 5 Jahre
folgende
5 Jahre
BIO LINE®
20 mm Ø /
70 km/h
15 mm Ø /
60 km/h
Hallenprofil
BIO LINE®
25 mm Ø /
78 km/h
15 mm Ø /
60 km/h
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann,
erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend
der Staffelung erstattet.
5.2 Alle übrigen Schadensforderungen werden
ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit
des Käufers, den Vertrag zu widerrufen.
5.3 Weitergehende Ansprüche wie beispielsweise
Transport, Demontage und Neuinstallation
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
1. Umfang der Garantie
1.1 Die Garantie erstreckt sich ausschließlich
auf die oben genannten ReWell® Profilplatten.
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag
und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte
Platten.
2. Garantieaussagen
2.1 Durch Witterungseinflüsse, insbesondere
durch die natürliche UV-Strahlung, kann die
Haltbarkeit (Farbkonstanz und mechanische
Beständigkeit) der Produkte im Laufe der Jahre
beeinträchtigt werden.
Für die ReWell® Profilplatten
garantieren wir 15 Jahre auf Passgenauigkeit
und Witterungsbeständigkeit.
2.2 Wir garantieren für die ReWell® Profilplatten
15 Jahre auf Farbkonstanz, wobei die Veränderung
weniger als 20 % im Vergleich zum
Ausgangswert beträgt (Messung gemäß DIN
ISO 13468-1).
2.3 Bei Einhaltung unserer Lagerungs- und
Verlegerichtlinien garantieren wir für die oben
genannten Wellplatten eine erhöhte Wärmeformbeständigkeit
bis maximal 100 °C.
2.4 Für die ReWell® Profilplatten i n 1,8 m m
Materialdicke garantieren wir 10 Jahre gegen
Bruch durch Hagelschlag* bis 15 mm Korngröße
bei einer Auftreffgeschwinkeit von 62km/h.
Für die ReWell® Profilplatten in 2,2 mm
Materialdicke garantieren wir 10 Jahre gegen
Bruch durch Hagelschlag* bis 21 mm Korngröße
bei einer Auftreffgeschwindigkeit von 73 km/h.
FürReWell® Profilplatten mit Stärken zwischen
1,8 mm und 2,2 mm wird die Hagelbeständigkeit
entsprechend interpoliert.
*
Bruch durch Hagelschlag
Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche
der Profilplatten in einer gleichmäßigen
und wiederholten Art von Hagelkörnern geschädigt
wurde. Diese Garantie gegen Hagelbruch
ist an einen Simulationstest in Anlehnung
an ISO 66031 gebunden, wobei ein Prüfkörper
mit definiertem Gewicht aus festgelegter Höhe
auf die bewitterte Seite der Profilplatten fällt.
Sollte dieser Test bei mind. 5 von 10 Versuchen
auf verschiedenen Punkten der Platte Löcher
oder Risse verursachen, wird die Reklamation
anerkannt.
REWELL®
Garantie
3. Garantievoraussetzungen
- Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn
Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
ReWell® Profilplatten
- müssen entsprechend unseren Lagerungs- und
Verarbeitungsrichtlinien gelagert, transportiert,
bearbeitet und verlegt werden,
- dürfen durch Befestigungs-, Verbindungs- und
Abdichtungselemente nicht nachteilig beeinflusst
werden,
- dürfen keinen Hitzequellen ausgesetzt sein
und dürfen nicht thermisch umgeformt sein,
- müssen hinterlüftet sein und dürfen nicht
beschattet werden,
- dürfen nicht mechanisch beschädigt oder
verkratzt sein,
- müssen vor Chemikalieneinwirkung geschützt
sein.
4. Garantiefall
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird
dann berücksichtigt,
a. wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung
aller Garantievoraussetzungen während der
Garantiedauer herausstellt,
b. wenn sie innerhalb der Garantiezeit unverzüglich
schriftlich geltend gemacht wird,
c. wenn eine Rechnungskopie eingereicht
wird, aus der sich Name und Anschrift des
Käufers, das Kaufdatum, die vollständige
Produktbezeichnung und die Produktmenge
ergeben,
d. wenn ein Hagelbruch eindeutig durch offizielle
Daten des Deutschen Wetterdienstes
nachweisbar ist (Datum, Ortsangabe,
Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten
diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird
die Reklamation abgelehnt.
5. Garantieleistungen
5.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter
Beanstandung leisten wir dem
Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in
der folgenden Staffelung:
Staffelung
Zeitraum ab
Kaufdatum
Prozentualer Materialersatz
der beanstandeten Menge
Garantie für
Merkmale nach
2.1 - 2.3
Garantie für
Hagelbeständigkeit
Garantie für
Lichtdurchlässigkeit Garantie für
Hagelbeständigkeit
bis 5 Jahre 100 % 100 %
bis 7,5 Jahre 70 % 50 %
bis 10 Jahre 50 % 20 %
bis 12 Jahre 30 % /
bis zum
15.Jahr 15 % /
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann,
erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend
der Staffelung erstattet.
5.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Kosten für Demontage und Neuinstallation,
sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3 Alle übrigen Schadensforderungen werden
ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit
des Käufers, den Vertrag zu widerrufen.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand dieser Garantie ist Deutschland,
es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2nd LIFE LINE (Polycarbonat)
1. Umfang der Garantie
1.1 Die Garantie erstreckt sich auf alle Geometrien
und Standardgewichte von - Hohlkammerplatten
der Produktserie 2nd LIFE LINE mit Stärken
≥ 8 mm und einseitigem UV-Schutz
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
vervollständigt diese Garantie den Kaufvertrag
und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Garantie gilt nur für in Europa verkaufte
Platten.
2. Garantiezeit
Über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Lieferung
leistet die Friedrich von Lien AG Garantie auf
Witterungs- und Hagelbeständigkeit.
3. Garantieaussagen
3.1 Lichtdurchlässigkeit
Die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE bestehen
zu max. 98 % aus recyceltem Polycarbonat
(mind. 50 %). Trotz hohem Sortieraufwand des
Recyclates sind geringfügige Eintrübungen,
Farbabweichungen oder Stippen nicht ausgeschlossen.
Die Hohlkammerplatten 2nd
LIFE LINE behalten während der Garantiezeit
einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. Die
Friedrich von Lien AG garantiert, dass der Lichttransmissionsgrad
a. bei klaren Platten
nach 2 Jahren max. 5 % und
nach 10 Jahren max. 10 % und
b. bei farbigen Platten nach 2 Jahren max. 10 %
und
nach 10 Jahren max. 15 % geringer sein
wird als bei der Anlieferung.
Die Messung
erfolgt gemäß DIN 5036 an gereinigten, kratzerfreien
Proben.
2ND LIFE LINE
3.2 Vergilbung
Die Veränderung des Gelbindex YI wird im Vergleich
zum Anfangswert
a. bei klaren Hohlkammerplatten
nach 2 Jahren
nicht > 10 und innerhalb
von 10 Jahren nicht
> 15 sowie
b. bei lichtdurchlässigen, farbigen Hohlkammerplatten
nach 2 Jahren nicht > 15 und innerhalb
von 10 Jahren nicht > 20 sein.
Die Messungen
erfolgen an gereinigten, kratzerfreien Proben
gemäß ASTM 313.
3.3 Bruch durch Hagelschlag
Während der Garantiezeit von 10 Jahren werden
die Hohlkammerplatten 2nd LIFE LINE keinen
Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch
Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der
Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten
Art von Hagelkörnern durchdrungen
wurde. Diese Garantie gegen Hagelbruch ist an
einen Simulationstest in Anlehnung an ISO 6603
gebunden, wobei ein Prüfkörper mit definiertem
Gewicht aus festgelegter Höhe auf die bewitterte
Seite der Stegplatten fällt (entspricht einem
Hagelkorn von 20 mm Durchmesser bei einer
Aufprallgeschwindigkeit von 21 m/s). Sollte
dieser Test bei weniger als 5 von 10 Versuchen
auf verschiedenen Punkten der Oberfläche
Löcher verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.
4. Garantievoraussetzungen
Die Herstellergarantie ist ausgeschlossen, wenn
Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
2nd LIFE LINE Hohlkammerplatten
- müssen entsprechend unserer Lagerungs- und
Montageanweisungen gelagert, transportiert,
bearbeitet und verlegt werden,
- dürfen durch Befestigungs-, Verbindungs- und
Abdichtungselemente nicht nachteilig beeinflusst
werden,
- dürfen keinen Chemikalien ausgesetzt werden
bzw. nicht mit ungeeigneten Reinigungsmitteln
behandelt werden, welche den Werkstoff
Polycarbonat schädigen,
- dürfen keinen Hitzequellen ausgesetzt bzw.
nicht thermisch umgeformt oder geschweißt
sein,
- müssen mit der UV-geschützten Seite der
Bewitterung ausgesetzt sein und dürfen nicht
beidseitig bewittert werden,
- dürfen nicht verkratzt sein.
5. Garantiefall
Eine Reklamation im Sinne dieser Garantie wird
dann berücksichtigt,
a. wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung
aller Garantievoraussetzungen (Pkt. 4) während
der Garantiedauer herausstellt,
b. wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach
Beobachtung des Schadens unverzüglich
schriftlich geltend gemacht wird,
c. wenn eine Rechnungskopie eingereicht
wird, aus der sich Name und Anschrift des
Käufers, das Kaufdatum, die vollständige
Produktbezeichnung und die Produktmenge
ergeben,
d. wenn der Reklamierende treffende Fotos, den
Produktionscode der Platten und eine genaue
Beschreibung des Mangels (nach Absprache
auch ein bemängeltes Plattenstück) abgibt,
e. wenn der Käufer (Endverbraucher) bei
Notwendigkeit mit einer Prüfung vor Ort
seitens Friedrich von Lien AG oder eines von
ihr Beauftragten einverstanden ist.
6. Garantieleistungen
6.1 Nach eingehender Prüfung und bei berechtigter
Beanstandung leisten wir dem
Käufer kostenlos Materialersatz ab Werk in
der folgenden Staffelung:
Kaufdatum Prozentualer Materialersatz
der beanstandeten Menge
Garantie für
Lichtdurchlässigkeit Garantie für
Hagelbeständigkeit
bis 5 Jahre 100 % 100 %
im 6. Jahr 75 % 50 %
im 7. Jahr 60 % 40 %
im 8. Jahr 45 % 30 %
im 9. Jahr 30 % 20 %
im 10. Jahr 15 % 10 %
Falls kein Ersatzmaterial geliefert werden kann,
erhält der Käufer den Kaufpreis entsprechend
der Staffelung erstattet.
6.2 Alle übrigen Schadensforderungen werden
ausgeschlossen, insbesondere die Möglichkeit
des Käufers, den Vertrag zu widerrufen.
6.3 Weitergehende Ansprüche wie beispielsweise
Transport, Demontage und Neuinstallation
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
RENOLIT ONDEX HR
Licht- und Bauplatten
10 Jahre Garantie
auf:
- Hagelsicherheit auf Durchschlagen der Platte
(lt. Prüfbericht Nr. 54511/1 und 54511/2)
Korrosions-, Witterungs- und UV-/Lichtbeständigkeit
Geprüft auf:
„Durchsturzsicherheit“ nach 25 Jahren Freibewitterung (Prüfbericht 43/01)
„Durchsturzsicher“ laut BGUV-Prüfbescheinigungen BAU 14052, BAU 14053,
BAU 14054, BAU 14055, BAU 14056, BAU 14057 gültig bis 2019
- Kälteschlagzähigkeit bis - 40 °C und splitterbruch frei zu bearbeiten
- Brandklasse nach EN 13501 B - s1, d0
Chemische Beständigkeit nach DIN 16929 (siehe RENOLIT ONDEX Liste)
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen Z-10.1-165, Z-10.1-223
- Standsicherheitsnachweis
Fremdüberwachung durch MPA, Stuttgart
- CE-Kennzeichnung nach EN 1013
RENOLIT ONDEX HR stellt das Spitzenprodukt im Bereich der Hart-PVC Well- und Trapezplatten
dar, da es durch seine „biaxiale Reckung“ eine Festigkeit von >1200 J/m² bei glashell und >1500
J/m² bei transparent natur oder opak hat.
Die Kunden im Industriebereich schätzen RENOLIT ONDEX HR seit mehr als 30 Jahren als
korrosionsunempfindlichen, hagelfesten, chemikalienbeständigen Werkstoff mit einer hohen
Wertschöpfung und Langlebigkeit.
Mit RENOLIT ONDEX HR Licht- und Bauplatten steht dem Endkunden im Bereich Haus, Hof und
Garten ein Material zur Verfügung, das allen Anforderungen mehr als gerecht wird.
Zertifiziert nach ISO 9001 : 2008
Zeugnis-Nr. 17269-1 Nr. 001a/06/2014 siehe vollständige
Garantieerklärung Dokument Nr. 001/06/2014
RENOLIT ONDEX HR
Licht- und Bauplatten
10 Jahre Garantie
RENOLIT ONDEX SOLLUX
Licht- und Bauplatten
10 Jahre Garantie
auf:
- Korrosions-, Witterungs- und UV-/Lichtbeständigkeit
- Hagelsicherheit bis 40 mm Hagelkorndurchmesser
- Geprüft auf:
Kälteschlagzähigkeit bis - 20 °C und splitterbruch frei zu bearbeiten
- Brandklasse nach EN 13501 B - s1, d0
- Chemische Beständigkeit nach DIN 16929
- Standsicherheitsnachweis für alle Profile
- CE-Kennzeichnung nach EN 1013
RENOLIT ONDEX SOLLUX nimmt im Bereich der Hart- PVC Well- und Trapezplatten eine
Sonderstellung ein, da es durch seine „biaxiale Reckung“ eine Zug-/Schlagfestigkeit von
> 900 kJ/m² hat.
Mit RENOLIT ONDEX SOLLUX Licht- und Bauplatten steht dem Endkunden im Bereich Haus, Hof
und Garten ein Material zur Verfügung, das einzigartig in Bezug auf seine Qualität ist.
Die Kunden im Industriebereich schätzen RENOLIT ONDEX SOLLUX als preiswerte Alternative zu
anderen Eindeckmaterialien, da es korrosionsunempfindlich, hagelfest, chemikalienbeständig
und langlebig ist.
RENOLIT ONDEX SOLLUX wird in Profilen angeboten: 70/18, 76/18, 177/51(5), 177/51(6), 35/207,
45/150
Zertifiziert nach ISO 9002
N° QUAL / 1998 / 9435 Nr. 002a/06/2014
Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.
Der Name WECKMAN steht seit über 50 Jahren für Produkte mit einem
sehr hohen Qualitätsstandard sowie einer sehr langen Lebensdauer.
Aus diesem Grund geben wir für die auf unseren Profilieranlagen
gefertigten
Dach- und Wandbleche aus STAHL bis zu 30 Jahre Garantie.
Garantiezeiträume:
30 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 80 μm Shimoco.
20 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 60 μm Puramid.
15 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 35 μm Mattpolyester.
10 Jahre auf Durchrostung 25 μm Polyester.
Die Garantie umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung
sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend
gelieferten Charge bei Shimoco, Puramid und Mattpolyester beschichteten
Blechen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei
Nachbestellungen aufgrund von unterschiedlichen Chargen zu Farbtonabweichungen
kommen kann, die keinen Reklamationsgrund darstellen.
Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung,
Montage und Pflege voraus.
Eine Anleitung zu diesen Punkten finden
Sie in diesem Katalog unter dem Punkt „Allgemeine Verlegeanleitung“.
Sollte Ihnen der Katalog nicht zur Verfügung stehen, fordern Sie diese
Seiten bitte direkt bei unserem Vertrieb Deutschland, Friedrich von Lien
AG, Zeven an.
Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden
Voraussetzungen:
- Die Dachneigung muss bei Typ 2 Dachpfannenprofilen mindestens
sieben Grad und bei Typ Europa Dachpfannenprofilen mindestens zehn
Grad betragen.
- Das Wasser kann ungehindert von den Blechen ablaufen.
- Schmutz und sonstige Ablagerungen werden regelmäßig fachgerecht
entfernt.
- Kein Kontakt mit nassem Beton, nassem Holz, druckimprägniertem
Holz, Erdreich und ständigen Feuchtigkeitsbereichen.
- Kein Kontakt mit Kupfer oder Flüssigkeitsemission aus Kupferbauteilen.
- Keine chemische Beanspruchung, wie zum Beispiel Kontakt
zu Düngemitteln.
- Sofortige Nachbehandlung von mechanischen Schäden der
Farbbeschichtung, zum Beispiel bei der Montage, mit Reparaturfarbe.
- Die Montage wurde fachgerecht nach unserer Montageanleitung
vorgenommen.
- Das geeignete Befestigungs- und Dichtungsmaterial aus unserem
Zubehörprogramm wurde verwendet.
- Auf Fremdprodukte und deren Reaktion mit/auf unser Material können
wir keine Garantie übernehmen.
- Maßgebend sind die Richtlinien des deutschen Dachdeckerhandwerks.
Für die auf unseren Profilieranlagen gefertigten Dach- und Wandbleche aus ALUMINIUM können nur Garantieansprüche auf Einzelnachweis
geltend gemacht werden.
Die Garantie gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich
entstehende
Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch
Temperaturunterschiede, verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie
Unterkonstruktionen können nicht reklamiert werden.
Eine weitere Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Bleche unter
normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Garantie
tritt nicht in Kraft für Bleche, die in aggressiver Atmosphäre, wie z. B.
Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven
Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub,
Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln, verlegt wurden.
Die Voraussetzung für ein Garantieverfahren ist der Nachweis des
Kaufes der Bleche mit Einkaufsbeleg, aus dem Datum und Händleradresse
hervorgehen.
Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären,
muss unseren Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der
beschädigten Fläche gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte
Bleche erlischt jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein,
wenn die Beschädigung mindestens 10 % der Gesamtfläche beträgt.
Sollte ein berechtigter Garantieanspruch unter Berücksichtigung obiger
Voraussetzungen entstehen, machen wir von unserem Recht gebrauch,
dem Käufer neues Material kostenlos als Ersatz für das Defekte zu
liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen
zu bereits verlegten
Dachflächen sind möglich und nicht zu reklamieren.
Die Garantie bezieht
sich ausdrücklich nur auf die reklamierten Profilbleche und ist
in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen Rechnungswert der
reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie zum Beispiel für
De- und Neumontage sind ausgeschlossen.
Die Garantieleistung nimmt mit den Jahren ab und ist somit begrenzt.
Wir
garantieren die Erstattung des Schadens bis zum maximalen wirtschaftlichen
Wert der gelieferten Ware.
Der Anteil der Garantie für die ersten fünf Jahre beträgt 100% nach
Auslieferung.
Ab dem sechsten Jahr nimmt der Anteil der Garantie nach
folgender Formel ab:
P= R 100 %
Q-5
Die Buchstaben haben folgende
Bedeutung:
P = Beteiligung
R = restliche Garantiejahre
Q = anfängliche Garantiedauer
Die Friedrich von Lien AG übernimmt keine Haftung für eventuelle
Folgeschäden, die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für
Bleche, die auf Grundlage der Garantie bereits ersetzt worden sind, gilt
die restliche Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage die originalen Garantiebedingungen
der Hersteller zur Verfügung.
Diese Garantie bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz
und die Beneluxländer.